Effective February 8, 2026
Hyland-Rahmenvertrag
Dieser Hyland-Rahmenvertrag („Vereinbarung“) ist eine verbindliche Vereinbarung und ist Bestandteil des Bestellformulars, das zwischen Hyland und dem Kunden (wie im jeweiligen Bestellformular angegeben) abgeschlossen wurde und auf welches in dieser Vereinbarung Bezug genommen wird. Diese Vereinbarung regelt die Bereitstellung der Produkte, der Professionellen Dienstleistungen und der Success Path Services durch Hyland sowie die Nutzung und den Zugriff des Kunden auf diese Produkte, Professionelle Dienstleistungen und Success Path Services.
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN.
Die in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe in Großbuchstaben haben die ihnen hier oder in Anlage A zugewiesene Bedeutung.
2. PRODUKTLIZENZ UND NUTZUNGSRECHTE, EINSCHRÄNKUNGEN UND VERANTWORTLICHKEITEN.
2.1 Recht zur Nutzung. Während der Laufzeit des jeweiligen Produktabonnements und vorbehaltlich der Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung (einschließlich der Produktspezifischen Bedingungen) durch den Kunden, gewährt Hyland dem Kunden eine widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare (sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen), eingeschränkte Lizenz zur Nutzung des Produkts in Übereinstimmung mit der Dokumentation, der RAN (sofern zutreffend) und den Produktspezifischen Bedingungen. Diese Lizenz wird ausschließlich zur Nutzung durch den Kunden und seine Nutzer für interne Geschäftszwecke des Kunden gewährt. Weder der Kunde noch seine Nutzer dürfen das Produkt oder die zugehörige Dokumentation in einer Weise nutzen, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestattet ist. Software, die dem Kunden für eine On-Premise-Nutzung lizenziert wird, wird nur in maschinenlesbarer Objektcodeform zur Verfügung gestellt und kann auf Computerservern gehostet werden, die sich im Besitz und unter der Kontrolle eines Dritten befinden, vorausgesetzt, dass ein solcher Dritt-Hosting-Anbieter als Auftragnehmer des Kunden gilt und den in dieser Vereinbarung enthaltenen Nutzungsbeschränkungen für Auftragnehmer unterliegt. Die Produkte können Komponenten enthalten, die heruntergeladen oder lokal auf den Systemen des Kunden installiert werden, und diese Komponenten sind ausschließlich zur Verwendung in Verbindung mit der Nutzung der Produkte durch den Kunden oder seine Nutzer bestimmt und dürfen nicht als eigenständige Komponenten verwendet werden.
2.2 Dienste und Inhalte, die durch den Kunden aktiviert werden. Die Produkte können Funktionen enthalten, die es dem Kunden ermöglichen: (a) das Produkt mit Diensten von Dritten nach Wahl des Kunden zu nutzen, zu verknüpfen oder zu integrieren und/oder (b) auf Websites, Dienste oder Inhalte nach Wahl des Kunden zuzugreifen ((a) und (b) gemeinsam ("Kundenverbindungen")). Hyland übernimmt keine Verantwortung, Verpflichtungen oder Haftung für solche Kundenverbindungen oder damit verbundene Ausfälle. Hyland ist nicht verantwortlich für Daten, die von oder über solche Kundenverbindungen oder von Kunden über das Produkt an die Kundenverbindungen übermittelt werden. Hyland behält sich das Recht vor, die Integration von Kundenverbindungen auszusetzen oder einzuschränken, wenn diese ein Sicherheits-, Leistungs- oder sonstiges Risiko für Hyland, das Produkt oder die Kunden von Hyland im Allgemeinen darstellen. Hyland unterstützt keine Websites, Dienste oder Inhalte, die vom Kunden über das Produkt verlinkt werden können.
2.3 Softwarelizenzen von Dritten; Mobile Geräte. Die Produkte können mit Software von Dritten gebündelt sein. Solche Software von Dritten wird ausschließlich für die Verwendung innerhalb der Produkte lizenziert und darf nicht auf eigenständiger Basis verwendet werden. Wird solche Software auf einem mobilen Gerät installiert und wird diese Software von einem Application-Markt des Herstellers des mobilen Geräts heruntergeladen, unterliegt die Nutzung dieser Software den Lizenzbedingungen für die Software, die im entsprechenden Application-Markt enthalten ist oder dem Kunden oder den Nutzern des Kunden in der Software präsentiert wird. Diese vorliegende Vereinbarung gilt nicht für diese Software.
2.4 Lizenzen. Produkte werden für eine bestimmte Art der Nutzung lizenziert, z.B. Parallelnutzung, Nutzung auf einer bestimmten Workstation, durch eine bestimmte Person oder gemäß bestimmten Volumen oder Nutzungsvorgaben. Das Recht des Kunden zur Nutzung des Produkts ist durch diesen Umfang begrenzt. Der Kunde darf keinen direkten oder indirekten Zugriff auf das Produkt oder dessen Nutzung in einer Weise gestatten, die eine solche Nutzungsbeschränkung umgeht oder zu umgehen versucht. Produkte, die auf Volumenbasis lizenziert sind, können möglicherweise: (a) nicht mehr funktionieren, wenn geltende Volumengrenzwerte überschritten wurden; (b) von dem Kunden die Zahlung zusätzlicher Gebühren erfordern, die auf dem Volumenverbrauch des Kunden basieren; und/oder (c) Funktionen enthalten, welche die Nutzung durch den Kunden überwachen oder nachverfolgen und diese Nutzung melden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass zusätzliche Gebühren, basierend auf den Volumenverbrauch des Kunden, anfallen können
2.5 Nutzungsbeschränkungen für Auftragnehmer. Auf Wunsch des Kunden kann dieser einem Auftragnehmer Folgendes gestatten: (a) Verwendung der Konfigurationstools, Verwaltungstools oder einer der Anwendungs-Programmierschnittstellen („APIs“); (b) Teilnahme an Schulungskursen von Hyland, entweder online oder persönlich; oder (c) Zugriff auf eine der sicheren Websites von Hyland (einschließlich, aber nicht beschränkt auf community.hyland.com), entweder durch Nutzung der Login-Daten des Kunden oder durch Zugriffsdaten, die der Auftragnehmer direkt oder indirekt erhalten hat. In jedem der oben genannten Fälle gilt, dass Hyland den Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung direkt mit dem Unternehmen, welches einen solchen Auftragnehmer beschäftigt, verlangen darf.
2.6 Compliance. Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzung des Produkts jederzeit mit dieser Vereinbarung, einschließlich der Dokumentation, den geltenden Produktspezifischen Bedingungen und der RAN (falls zutreffend) sowie allen geltenden Gesetzen übereinstimmt. Der Kunde ist für die Handlungen und die Einhaltung dieser Vereinbarung durch seine Nutzer verantwortlich.
2.7 Nicht-Produktionsumgebungen. Vorbehaltlich der Zahlung der entsprechenden Gebühren erhält der Kunde Zugang zu Nicht-Produktionsumgebungen und Hyland stellt diese gemäß den Produktspezifischen Bedingungen zur Verfügung.
2.8 GRaaS-Dienste. Wenn der Kunde GRaaS-Dienste erwirbt, unterliegen die GRaaS-Services nicht den Bestimmungen dieser Vereinbarung, sondern den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für GRaaS-Services, die unter https://legal.hyland.com/hyland-portal-termsandconditions verfügbar sind.
2.9 Hyland Content-Portal. Wenn der Kunde die Hosting-Version des Hyland Content Portals bestellt, unterliegt die Nutzung dieser Hosting-Version des Hyland Content Portal nicht den Bestimmungen dieser Vereinbarung, sondern den Nutzungsbedingungen für das Hyland Content Portals, die unter https://legal.hyland.com/hyland-portal-termsandconditionsverfügbar sind.
3. DIENSTLEISTUNGEN.
3.1 Success Path Services. Während der Laufzeit des jeweiligen Produktabonnements stellt Hyland dem Kunden die Success Path Services gemäß dem jeweils geltenden Success Path zur Verfügung, den der Kunde in Bezug auf jedes seiner Produktabonnements erwirbt.
3.1.1 Success Path Handbuch. Der vom Kunden für sein Produktabonnement ursprünglich erworbene Success Path ist im ursprünglichen Bestellformular festgelegt. Hyland ist berechtigt, das entsprechende Success Path Handbuch von Zeit zu Zeit zu ändern. Diese Änderungen gelten ab der nächsten Verlängerung des anwendbaren Produktabonnements des Kunden. Soweit Upgrades oder Downgrades des Success Paths für das jeweilige Produktabonnement des Kunden verfügbar sind, kann der Kunde den Success Path jederzeit upgraden, ein Downgrade dieses Success Path wird jedoch erst mit Beginn der nächsten Verlängerung des anwendbaren Produktabonnements wirksam.
3.2 Professionelle Dienstleistungen. Die Bestimmungen der Anlage – Professionelle Dienstleistungen (abrufbar unter https://legal.hyland.com/professional-services-schedule) gelten für alle von Hyland für den Kunden erbrachten Professionellen Dienstleistungen.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN; STEUERN.
4.1 Rechnungsstellung. Alle Rechnungen werden von Hyland elektronisch an den Kunden an die „Kreditorenbuchhaltung“ oder an eine solche andere Person oder Abteilung gesendet, die der Kunde von Zeit zu Zeit Hyland schriftlich mitteilt. Falls eine Rechnung einen Abrechnungsfehler enthält, kann Hyland eine neue Rechnung ausstellen, um den Fehler zu beheben.
4.2 Allgemeine Zahlungsbedingungen. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist, ist der Kunde verpflichtet, alle Gebühren innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer solchen Rechnung in voller Höhe zu zahlen.
4.3 Zahlung der Gebühren. Der Kunde ist verpflichtet, alle Gebühren für die Produktabonnements in der Höhe zu zahlen, wie sie von Hyland in Rechnung gestellt werden, einschließlich aller zusätzlichen Gebühren, wenn der Kunde die zugewiesene Kapazität oder andere geltende Grenzen überschreitet, die im Bestellformular oder in den Produktspezifischen Bedingungen angegeben sind. Sofern in einem Bestellformular nicht anders angegeben, werden: (a) Wiederkehrende Gebühren jährlich im Voraus in Rechnung gestellt; und (b) Gebühren, die für Überschreitungen (einschließlich Speicherplatz) oder auf Verbrauchsbasis anfallen, monatlich im Nachhinein berechnet und in Rechnung gestellt. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann Hyland die Wiederkehrenden Gebühren jährlich um bis zu zehn Prozent (10 %) der Wiederkehrenden Gebühren des Vorjahres erhöhen.
4.4 Sonstige Gebühren. Wenn Hyland im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien andere Dienstleistungen oder Leistungen erbringt, die nicht durch die hier oder in einem Bestellformular beschriebenen Gebühren und Kosten abgedeckt sind, stellt Hyland diese anderen Gebühren oder Kosten auf der Grundlage der jeweils aktuellen Listenpreise von Hyland oder der Preise in Rechnung, die die Parteien im Zusammenhang mit diesen anderen Dienstleistungen oder Leistungen vereinbart haben.
4.5 Steuern und staatliche Abgaben. Alle Zahlungen im Rahmen dieser Vereinbarung verstehen sich exklusive aller anfallenden Steuern und staatlichen Abgaben (z. B. Zölle), die alle vom Kunden zu zahlen sind (mit Ausnahme der Steuern auf das Einkommen von Hyland). Für den Fall, dass der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, Steuern einzubehalten, verpflichtet sich der Kunde, Hyland alle erforderlichen Belege und Unterlagen vorzulegen, die eine solche Zahlung belegen. Falls Hyland gesetzlich verpflichtet ist, Steuern oder staatliche Abgaben im Namen oder auf Rechnung des Kunden abzuführen, verpflichtet sich der Kunde, Hyland innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Benachrichtigung entsprechend zu entschädigen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Hyland vor jeder Überweisung, die Hyland im Namen oder auf Rechnung des Kunden vornehmen muss, gültige Steuerbefreiungsbescheinigungen vorzulegen, sofern diese Bescheinigungen erforderlich sind.
4.6 Beilegung von Rechnungsstreitigkeiten. Im Falle von Bestrittenen Beträgen (wie unten definiert), die rechtzeitig gemäß diesem Abschnitt bestritten werden, werden beide Parteien angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Streit innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Kunden über Bestrittene Beträge bei Hyland beizulegen. Bleibt ein Bestrittener Betrag nach Ablauf dieser 30-Tage Frist in gutem Glauben strittig, vereinbaren die Parteien, dass sich mindestens ein Mitglied des oberen Managements innerhalb von zehn (10) Kalendertagen für ein Treffen zur Verfügung stellt, um zu versuchen, den Streit beizulegen. Sofern die Streitigkeit hiernach nicht beigelegt wird, kann jede Partei beim zuständigen Gericht ein Gerichtsverfahren einleiten, um über den Streitfall zu entscheiden. Der Begriff „Bestrittene Beträge" bezeichnet die Beträge auf einer Rechnung, die die andere Partei Hyland gegenüber in gutem Glauben bestreitet und im Hinblick auf die sie sich nach Kräften um eine Beilegung des Streits bemüht.
4.7 Schulung. Hyland bietet dem Kunden und seinen Mitarbeitern Schulungskurse an, wie auf dem Schulungs-Webportal von Hyland beschrieben (derzeit https://university.hyland.com/). Die Schulungsgebühren für solche Kurse werden zu den zum Zeitpunkt der Anmeldung des Kunden zur Schulung gültigen Preisen von Hyland bestimmt. Hyland stellt dem Kunden die anfallende Schulungsgebühr bei Anmeldung zu jeder Schulung in Rechnung. Diese Rechnung ist gemäß dieser Vereinbarung fällig und zahlbar. Falls der Kunde die Schulung im Voraus bezahlt, läuft diese vorausbezahlte Schulung zwölf (12) Monate nach dem Datum, an dem Hyland die Bestellung dieser Schulung annimmt, oder dem Datum des Inkrafttretens des entsprechenden Bestellformulars für eine solche Schulung, ab (je nachdem welches Datum zuerst eintritt).
5. VERSICHERUNG.
5.1 Hyland wird den folgenden Versicherungsschutz aufrechthalten und in Kraft halten:
5.1.1 Arbeitsunfall- und Arbeitgeberhaftpflichtversicherung (falls zutreffend). Im Falle der Versicherungsabdeckung von US-Angestellten muss die Arbeitsunfallversicherung die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeträge abdecken; die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung beträgt bei Personenschäden durch einen Unfall USD 1.000.000,00 pro Unfall, bei Personenschäden durch Krankheit USD 1.000.000,00 pro Mitarbeiter und als Gesamtlimit bei allen Personenschäden durch Krankheit ebenfalls USD 1.000.000,00. Im Falle der Versicherungsabdeckung für britische Arbeitnehmer beträgt die gesamte Versicherungssumme der Arbeitgeberhaftpflichtversicherung 5.000.000,00 GPB;
5.1.2 Allgemeiner Haftpflichtversicherungsschutz. Das Versicherungslimit im Rahmen des allgemeinen Haftpflichtversicherungsschutzes beträgt 1.000.000,00 USD pro Ereignis und insgesamt 2.000.000,00 USD;
5.1.3 Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Versicherungslimit im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt 1.000.000,00 USD pro Ereignis;
5.1.4 Cyber-Haftpflichtversicherung: Das Versicherungslimit im Rahmen des Cyber-Haftpflichtversicherungsschutzes beträgt 5.000.000,00 USD pro Schadensfall; und
5.1.5 Berufshaftpflicht (Fehler und Unterlassungen): Das Versicherungslimit im Rahmen des Berufshaftpflichtversicherungsschutzes beträgt 5.000.000,00 USD pro Schadensfall.
Hyland stellt auf begründete Anfrage des Kunden eine Versicherungsbescheinigung mit den oben genannten Deckungen zur Verfügung.
6. VERTRAULICHE INFORMATIONEN.
6.1 Vertrauliche Informationen. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die im Rahmen dieser Vereinbarung offengelegt werden und die mit "proprietär" oder "vertraulich" gekennzeichnet sind, von denen die empfangende Partei weiß, dass sie vertraulich sind, oder die so beschaffen sind, dass sie üblicherweise zwischen Geschäftspartnern vertraulich sind, es sei denn, es gelten die Bestimmungen des nächsten Satzes. Zu den Vertraulichen Informationen gehören nicht solche Informationen,: (a) die der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei gegen diese Vereinbarung verstoßen hat, (b) in Bezug auf die die empfangende Partei nachweist, dass sie sich vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei im Besitz der empfangenden Partei befanden, (c) die die empfangende Partei von einem Dritten erhält, der gegenüber der offenlegenden Partei nicht durch Beschränkungen, Verpflichtungen oder Geheimhaltungspflichten gebunden ist, oder (d) in Bezug auf die die empfangende Partei nachweist, dass sie sie unabhängig und ohne Bezugnahme auf die Informationen der jeweils anderen Partei entwickelt hat.
6.2 Verpflichtungen. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie als Empfänger Vertraulicher Informationen der anderen Partei oder deren Verbundener Unternehmen die gleiche Sorgfalt zum Schutz Vertraulicher Informationen der anderen Partei walten lässt, die sie zum Schutz ihrer eigenen Vertraulichen Informationen verwendet, in jeden Fall aber nicht weniger als angemessene Sorgfalt, und solche Vertraulichen Informationen nicht zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder gerichtlich angeordnet oder in dieser Vereinbarung vorgesehen. Jede Partei haftet und ist verantwortlich für jeden Verstoß gegen diesen Abschnitt, der von Mitarbeitern, Vermittlern, Beratern, Auftragnehmern oder Vertretern dieser Partei begangen werden.
7. EIGENTUM UND VERBOTENE HANDLUNGEN.
7.1 Eigentum. Hyland und seine Lieferanten sind Eigentümer der Produkte, Professioneller Dienstleistungen, Success Path Services und der Dokumentation, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf alle weltweiten Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Marken sowie alle geschützten und vertraulichen Informationsrechte an oder verbunden mit dem Vorstehenden. Die Produkte, Professionelle Dienstleistungen, Success Path Services und die Dokumentation sind durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsabkommen sowie andere Gesetze und Verträge zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Es werden keine Eigentumsrechte an den Produkten, Professionellen Dienstleistungen, Success Path Services und der Dokumentation an den Kunden übertragen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass nichts in dieser Vereinbarung oder den zugehörigen Dokumenten ihm Rechte, Titel oder Interessen an den Produkten, Professionellen Dienstleistungen, Success Path Services oder der Dokumentation verleiht, mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung gewährten eingeschränkten ausdrücklichen Rechte. DIESE VEREINBARUNG IST KEIN WERKVERTRAG. Der Kunde darf zu keinem Zeitpunkt ein Pfandrecht oder Sicherungsrecht an oder auf Komponenten der Produkte, Professionellen Dienstleistungen, Success Path Services oder Dokumentation beantragen oder erhalten.
7.2 Verbotene Handlungen. Der Kunde verpflichtet sich, Folgendes zu unterlassen: (a) Urheberrechts-, Marken- oder andere Schutzrechtshinweise, die auf oder während der Verwendung der Produkte oder der Dokumentation erscheinen, zu entfernen; (b) die Produkte oder die Dokumentation an Dritte zu verkaufen, zu übertragen, zu vermieten, zu verleasen, unterzulizenzieren oder die Produkte oder die Dokumentation zur Verarbeitung von Daten Dritter als Dienstleistungsunternehmen, Anwendungsdienstleister oder anderweitig für den Geschäftsbetrieb Dritter zu nutzen; (c) die Produkte oder die die Dokumentation zu ändern oder zu modifizieren oder davon abgeleiteten Werke zu entwickeln; (d) die Produkte oder die Dokumentation (und die hierfür verwendeten Komponenten, Modelle, Algorithmen oder Systeme) ganz oder teilweise zu entziffern, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder zu versuchen, den Quellcode davon abzuleiten oder auf andere Weise versuchen sich unberechtigten Zugriff darauf zu verschaffen (es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich erlaubt, weil es unerlässlich ist, diese Informationen zu erhalten, um die Interoperabilität eines unabhängig erstellten Computerprogramms mit anderen Programmen zu erreichen (§ 69e UrhG) oder zur Dekompilierung oder Vervielfältigung der Software nach den Bestimmungen des § 69d UrhG) oder auf andere Weise versuchen sich unberechtigten Zugriff darauf zu verschaffen, oder an einer in der Veröffentlichung „NIST AI 100-2 E2025“ unter „Adversarial Machine Learning: A Taxonomy and Terminology of Attacks and Mitigations“ beschriebenen feindseligen Handlung teilzunehmen.“
7.3 Aussetzung von Produkten oder Dienstleistungen. Hyland kann, ohne seine sonstigen Rechte und Rechtsmittel einzuschränken, die Bereitstellung von Professional Services oder Success Path Services oder den Zugang zu Produkten oder Kundenportalen aussetzen oder einstellen, wenn: (a) eine Verbotene Handlung vorliegt oder (b) der Kunde eine Zahlung bei Fälligkeit nicht leistet (außer in Bezug auf Bestrittene Beträge). Hyland wird sich in angemessener Weise bemühen, (i) den Kunden vor einer Aussetzung zu benachrichtigen, sofern dies nicht durch geltendes Recht oder eine gerichtliche Verfügung untersagt ist, und (ii) die Bereitstellung der Professional Services und Success Path Services wieder aufzunehmen und/oder den Zugang zu den Produkten oder Kundenportalen unverzüglich wiederherzustellen, nachdem das Problem, das die Aussetzung verursacht hat, behoben wurde. Der Kunde bleibt für alle vor und während einer Aussetzung angefallenen Gebühren verantwortlich.
8. KUNDENDATEN.
8.1 Kundendaten. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Hyland ist und bleibt der Kunde der Eigentümer aller Kundendaten, einschließlich aller darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte. Die Kundendaten werden als Vertrauliche Informationen des Kunden betrachtet. Der Kunde gewährt Hyland, seinen Verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmern hiermit alle erforderlichen Rechte und Befugnisse, um die Kundendaten gemäß dieser Vereinbarung zu verarbeiten.
8.2 Personenbezogene Daten. Hyland und der Kunde vereinbaren, dass die Anlage – Globale Datenvereinbarung (abrufbar unter https://legal.hyland.com/gdpr-customerdpa) für alle personenbezogenen Daten gilt, die von Hyland im Rahmen dieser Vereinbarung verarbeitet werden.
8.3 Umfang der Verarbeitung. Hyland darf Kundendaten ausschließlich verarbeiten: (a) um Produkte, Professionelle Dienstleistungen und Success Path Services bereitzustellen, zu warten und weiterzuentwickeln; (b) um technische Probleme zu verhindern oder zu beheben; (c) soweit dies erforderlich ist, um die RAN und alle anwendbaren Drittanbieter-RANs (wie in den Künstliche Intelligenz - Bedingungen definiert) durchzusetzen oder soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist; (d) wie in den Produktspezifischen Bedingungen beschrieben ist; und/oder (e) wie anderweitig zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde.
8.4 Analytische Daten. Hyland ist berechtigt, Analytische Daten für jeden Zweck zu erstellen und zu verwenden, einschließlich des Trainings, der Validierung und der Verbesserung seiner Produkte und Dienstleistungen.
8.5 Feedback. Wenn der Kunde Hyland Feedback oder Vorschläge zu Produkten oder Dienstleistungen übermittelt, kann Hyland dieses Feedback oder diese Vorschläge ohne Einschränkung oder Verpflichtung verwenden.
8.6 Kundendatengewährleistung. Der Kunde versichert und gewährleistet gegenüber Hyland, dass: (a) der Kunde das Recht und die Befugnis hat, die Kundendaten zu nutzen und Hyland die Nutzung der Kundendaten zu gestatten, wie es in dieser Vereinbarung vorgesehen ist, und dass eine solche Nutzung nicht gegen Verträge, Vereinbarungen oder geltendes Recht verstößt; und (b) der Kunde angemessene Anstrengungen unternimmt, um sicherzustellen, dass alle an Hyland übermittelten Kundendaten frei von Viren sind.
8.7 Künstliche Intelligenz. Für jedes Hyland-Produkt, das Funktionen für künstliche Intelligenz enthält, gelten die Bedingungen für Künstliche Intelligenz, die unter https://legal.hyland.com/artificial-intelligence-terms verfügbar sind.
9. GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNGEN.
9.1 Produktgewährleistung. Hyland gewährleistet, dass die Produkte bei vertragsgemäßer Nutzung im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der entsprechenden Dokumentation funktionieren.
9.2 Ausschlüsse. Diese Gewährleistung gilt nicht und Hyland haftet nicht für etwaige Gewährleistungsfälle, soweit diese durch Folgendes verursacht wurden oder mit diesen Fällen in Zusammenhang stehen: (a) fehlerhafte Daten oder Prozesse, die vom Kunden oder einem Dritten verwendet oder bereitgestellt werden; (b) Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus dieser Vereinbarung; (c) Komponente der Produkte, die vom Kunden oder einem Dritten geändert oder missbräuchlich verwendet wurden, (d) Probleme innerhalb oder Auswirkungen auf die Computerumgebung des Kunden, einschließlich Softwareanwendungen, Hardware, Netzwerk- oder Internetverbindungen von Drittanbietern, (e) das Versäumnis des Kunden, das neueste Update, das allgemein für Kunden verfügbar gemacht wurde, oder ein anderes Update, das das Problem behebt, zu installieren; (f) ein Ereignis höherer Gewalt; oder (g) wenn das Produkt in Kombination mit Geräten oder Software verwendet wird, die nicht von Hyland bereitgestellt werden oder nicht mit der Dokumentation übereinstimmen.
9.3 Abhilfe bei Gewährleistungsfällen. Die einzige Verpflichtung von Hyland und das einzige ausschließliche Recht des Kunden bei Gewährleistungsfällen, die durch den Kunden ohne schuldhaftes Zögern nach Entdeckung des Gewährleistungsfalles gemeldet wurden, lautet wie folgt: Hyland wird (a) die nicht konforme Produkt-Komponente korrigieren, was die Lieferung eines angemessenen Workarounds für die Nichtkonformität beinhalten kann; oder (b) falls Hyland feststellt, dass die Korrektur der Nichtkonformität nicht durchführbar ist, die Vereinbarung in Bezug auf die nicht konforme Komponente kündigen; in diesem Fall erstattet Hyland bei Einhaltung der mit der Kündigung zusammenhängenden Verpflichtungen des Kunden gemäß der Vereinbarung den ungenutzten Teil der im Voraus bezahlten Gebühren, die mit der nichtkonformen Komponente oder der Leistung im Zusammenhang stehen.
Die gesetzlichen Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung der obigen Gewährleistung bleiben vorbehaltlich der ausdrücklichen Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung unberührt. Die Gewährleistung für nur unerhebliche Beeinträchtigungen der Tauglichkeit der Leistung ist ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung bereits vorhanden waren, ist ausgeschlossen.„
9.4 Haftungsausschlüsse.
MIT AUSNAHME DER IN DIESER VEREINBARUNG VON HYLAND AUSDRÜCKLICH ÜBERNOMMENEN GEWÄHRLEISTUNGEN, ÜBERNEHMEN HYLAND UND SEINE LIEFERANTEN KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN, GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN IN BEZUG AUF PRODUKTE ODER ANDERE LEISTUNGEN, DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERBRACHT WERDEN. HYLAND UND SEINE LIEFERANTEN SCHLIESSEN SÄMTLICHE WEITERE AUSDRÜCKLICHE, UND STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER RECHTSMÄNGELFREIHEIT, DIE GEWÄHRLEISTUNG GEGEN RECHTSVERLETZUNGEN UND STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE GEWÄHRLEISTUNG, DIE SICH AUS DER VERTRAGSERFÜLLUNG, DEM GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSGANG ODER DEM HANDELSBRAUCH ERGEBEN ODER ALS SOLCHE ANGESEHEN WERDEN KÖNNTEN. HYLAND UND SEINE LIEFERANTEN GEWÄHRLEISTEN NICHT, DASS PRODUKTE ODER LEISTUNGEN DIE ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ERFÜLLEN ODER KEINE MÄNGEL BZW. FEHLER AUFWEISEN, ODER DASS DER BETRIEB VON PRODUKTEN ODER LEISTUNGEN, DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLT WERDEN, UNTERBRECHUNGSFREI VERLÄUFT. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG GEREGELT, ÜBERNIMMT HYLAND KEINERLEI HAFTUNG IN BEZUG AUF HARDWARE, FIRMWARE, SOFTWARE ODER DIENSTLEISTUNGEN VON DRITTEN.
HYLAND ÜBERNIMMT INSBESONDERE KEINE VERANTWORTUNG FÜR DIE AUSWAHL DER PRODUKTE ODER LEISTUNGEN DURCH DEN KUNDEN, UM SEINE GESCHÄFTSZIELE ZU ERREICHEN.
HYLAND ÜBERNIMMT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF PRODUKTE ODER LEISTUNGEN, DIE IN EINEM NICHT-PRODUKTIONS-SYSTEM VERWENDET WERDEN.
Keine mündlichen oder schriftlichen Informationen von Hyland, seinen Vertretern oder Mitarbeitern begründen eine zusätzliche Garantie oder Gewährleistung. Änderungen oder Ergänzungen der in dieser Vereinbarung festgelegten beschränkten Garantien und Gewährleistungen sind nur zulässig, wenn sie schriftlich festgelegt sind, auf diese Vereinbarung verweisen und im Namen von Hyland von einem leitenden Angestellten unterzeichnet werden.
10. TESTVERSIONEN. Wenn der Kunde sich für Testversionen registriert, eine Einladung zur Nutzung von Testversionen annimmt (einschließlich über die Websites von Hyland), oder ein Bestellformular für Testversionen abschließt, stellt Hyland dem Kunden diese Testversionen versuchsweise zur Verfügung, bis (a) zum Ende des Testzeitraums, für den sich der Kunde für die Nutzung der entsprechenden Testversionen registriert hat, oder (b) zum im entsprechenden Bestellformular angegebene Enddatum; je nachdem, was früher eintritt. Hyland kann die Verfügbarkeit von Testversionen jederzeit nach eigenem Ermessen verlängern oder einstellen. Testversionen können Bugs, Fehler oder Funktionen, die Hyland möglicherweise nie veröffentlichen wird, enthalten. Die Funktionen und Leistungen von Testversionen sind Vertrauliche Informationen von Hyland. Testversionen können zusätzlichen Bedingungen unterliegen, die von Hyland zum Zeitpunkt der Registrierung des Kunden oder der Annahme der Einladung zur Nutzung von Testversionen bereitgestellt werden. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in der Vereinbarung (y) lehnt Hyland jegliche Haftung für die Testversionen ab; und (z) werden Testversionen „so wie sie sind“ und ohne ausdrückliche, gesetzliche oder stillschweigende Gewährleistung oder Garantie bereitgestellt und unterliegen keinen Freistellungsansprüchen, Service-Level-Vereinbarungen, Success Path Services oder sonstigen Anforderungen, die nicht in diesem Abschnitt aufgeführt sind.
11. ENTSCHÄDIGUNG BEI VERLETZUNG GEWERBLICHER SCHUTZRECHTE.
11.1 Entschädigung durch Hyland. Hyland verpflichtet sich, (a) den Kunden gegen alle Ansprüche Dritter zu verteidigen, soweit diese geltend machen, dass die Produkte oder die Success Path Services bei Nutzung durch den Kunden gemäß dieser Vereinbarung Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzt („Verletzungsansprüche“), und (b) den Kunden von allen Schäden, Geldstrafen oder Kosten freizustellen und schadlos zu halten, die von einem zuständigen Gericht endgültig zugesprochen werden (einschließlich angemessener Anwaltskosten) oder von Hyland im Rahmen einer Einigung im Zusammenhang mit einem Verletzungsanspruch vereinbart werden. Dies gilt unter der Maßgabe, dass Hyland: (i) unmittelbar in Kenntnis gesetzt wird, nachdem der Kunde über einen solchen Anspruch informiert wurde; (ii) allein für die Verteidigung und etwaige Vergleichsverhandlungen in Bezug auf einen solchen Anspruch verantwortlich ist, vorausgesetzt, dass Hyland einen solchen Anspruch ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden nicht begleichen wird, wenn dieser Vergleich eine Bestimmung oder Anerkennung einer Haftung oder eines Fehlverhalten des Kunden oder eine andere Zahlungsverpflichtung des Kunden enthält; (ii) die angemessene Unterstützung des Kunden bei der Verteidigung oder Beilegung eines solchen Anspruchs erhält; und (iv) das Recht hat, beim Auftreten oder bei der Wahrscheinlichkeit (nach Ansicht von Hyland) des Auftretens einer Feststellung von einer Rechtsverletzung oder Missbrauch, dem Kunden das Recht zu verschaffen, das Produkt oder die Success Path Services weiterhin zu nutzen, oder die relevanten Teile des Produkts oder des Success Path Services durch andere gleichwertige, nicht rechtsverletzende Teile zu ersetzen.
11.2 Behebung. Ist Hyland nicht in der Lage, eine im obigen Abschnitt unter (iv) genannten Optionen zu erfüllen, ist Hyland berechtigt, diese Vereinbarung in Bezug auf das betreffende Produkt oder die betreffenden Success Path Services mit einer Frist von dreißig (30) Tagen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu kündigen und dem Kunden die im Voraus bezahlten, nicht genutzten Gebühren für den gekündigten Teil des entsprechenden Produktabonnements zu erstatten.
11.3 Ausschlüsse. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen ist Hyland nicht verpflichtet, den Kunden von Verletzungsansprüchen freizustellen, zu verteidigen oder schadlos zu halten, die sich ergeben aus: (a) Kundendaten); (b) der Nutzung der Produkte oder der Success Path Services durch den Kunden, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestattet ist; (c) der Produkte oder der Success Path Services mit einem Produkt, das dem Kunden nicht von Hyland zur Verfügung gestellt wurde; (d) der Änderung oder Ergänzung etwaiger Komponenten der Produkte oder der Success Path Services, die nicht von Hyland oder einem seiner autorisierten Vertriebspartner, der speziell von Hyland beauftragt wurde, diese Änderung oder Ergänzung vorzunehmen, vorgenommen wurde; oder (e) der Geschäftsmethoden oder -prozesse des Kunden.
12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
Die Haftung von Hyland ist bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Hyland nur: (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf); bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Hyland auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn Hyland einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Produkte oder Dienstleistungen von Hyland übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Eine weitergehende Haftung von Hyland ist ausgeschlossen.
Wenn der Kunde die Produkte oder Dienstleistungen in einem klinischen Umfeld verwendet, erkennt der Kunde an, dass die Produkte und Dienstleistungen keine medizinischen Interpretationen von daten bieten, keine Diagnosen stellen und keine Therapie oder Behandlung empfehlen; die Produkte und Dienstleistungen sind eine Informationsquelle und kein Ersatz für die Fähigkeit, das Urteil und das Wissen der Nutzer der Produkte oder Dienstleistungen des Kunden bei der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen. Zusätzlich zu den hierin vorgesehenen Haftungsbeschränkungen übernimmt Hyland keine Haftung für irgendeinen Aspekt der vom Kunden in Verbindung mit der Nutzung der Produkte oder der Dienstleistungen erbrachten Gesundheitsdienstleistungen.
13. BESTIMMTE VERPFLICHTUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN DES KUNDEN. Der Kunde ist verpflichtet:
(a) für die gesamte Nutzung der und den gesamten Zugriff auf die Produkte verantwortlich zu sein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (i) die Einrichtung von Konten (z. B. Benutzernamen, Passwörter, Token usw.), (ii) den sofortigen Entzug von Konten, wenn ein Nutzer keinen Zugriff mehr benötigt, (iii) das Verbot der Weitergabe von Anmeldedaten; und (iv) interne Verwaltung und Administration des Produkts;
(b) für die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, den Inhalt und die Rechtmäßigkeit aller Kundendaten Sorge zu tragen;
(c) den unbefugten Zugriff auf das Produkt oder dessen Nutzung zu unterbinden und Hyland unverzüglich über einen solchen unbefugten Zugriff oder eine solche Nutzung des Produkts zu informieren, wenn er davon Kenntnis erlangt;
(d) die verfügbaren Sicherheitsfunktionen und -kontrollen des Produkts zu nutzen, um Kundendaten ordnungsgemäß zu übertragen, zu speichern, zu verarbeiten und zugänglich zu machen;
(e) alle angemessenen Zugangsmöglichkeiten, Kundenkontakte und andere Informationen und Kooperationen bereitzustellen, die Hyland benötigt, um das Produkt, die Professionellen Dienstleistungen und die Success Path Services effektiv bereitzustellen.
(f) ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Hyland keine Sicherheitstest-Tools zu verwenden oder anderen zu gestatten, diese zu verwenden, um die Sicherheit des Produkts zu untersuchen, zu scannen oder zu versuchen, in sie einzudringen oder sie zu prüfen;
(g) keine Benchmark- oder Leistungstests des Produkts an Dritte weiterzugeben;
(h) die im Produkt enthaltene Funktionalität nicht zu nutzen, um direkt oder indirekt ein ähnliches oder konkurrierendes Produkt oder eine ähnliche oder konkurrierende Dienstleistung zu entwickeln oder zu verbessern, sofern dies nicht in der Dokumentation beschrieben ist; oder
(i) für die Beschaffung und Aufrechterhaltung aller Software, Hardware (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Netzwerksysteme), Telefon- oder anderer Kommunikationsschaltungen und Internet-Service-Provider-Beziehungen, die für den ordnungsgemäßen Zugriff und die Nutzung der Produkte durch den Kunden erforderlich oder angemessen sind, zu sorgen. Hyland übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Nichtverfügbarkeit oder den Ausfall oder die Nichtkonformität oder den Defekt der Produkte, die durch ein Versäumnis des Kunden bei der Beschaffung und Wartung dieser Software, Hardware und Ausrüstung verursacht werden oder damit in irgendeiner Weise zusammenhängen.
14. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.
14.1 Laufzeit dieser Vereinbarung und der Produktabonnements. Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt mit Datum des Inkrafttretens und dauert so lange an, bis alle Produktabonnements gekündigt oder beendet wurden. Die Laufzeit eines Produktabonnements ist die Erstlaufzeit. Diese verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, eine der Parteien teilt mindestens dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich mit, dass sie die Laufzeit nicht verlängern möchte. Sofern der Kunde Zusatzlizenzen oder Zusatzservices zu einem Produktabonnement über ein Bestellformular oder eine Bestellung erwirbt, entspricht die Laufzeit solcher Zusatzlizenzen oder Zusatzdienste der Laufzeit des bestehenden Produktabonnements, es sei denn, dies ist auf dem Bestellformular abweichend geregelt.
14.2 Kündigung durch eine der Parteien
14.2.1 Jede Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Bestimmung der Vereinbarung verletzt hat und die Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über die Verletzung durch die nicht verletzende Partei geheilt hat. Falls der Kunde kündigt, erstattet Hyland dem Kunden alle im Voraus bezahlten Gebühren für Produkte oder Dienstleistungen, die nach dem Datum der Kündigung bereitgestellt werden sollten.
14.2.2 Wenn nach angemessener Auffassung des Kunden oder von Hyland die Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch eine der beiden Parteien gegen ein Gesetz oder eine Verordnung verstößt, das/die nach dem Datum des Inkrafttretens eingeführt oder geändert wurde, kann der Kunde bzw. Hyland das betroffene Produktabonnement mit einer Frist von dreißig (30) Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.
14.3 Bestimmte Auswirkungen oder Folgen der Kündigung; Fortbestehen einzelner Bestimmungen.
14.3.1 Allgemein. Eine Beendigung der Vereinbarung entbindet die Parteien nicht von ihren Verpflichtungen, die zum Zeitpunkt der Beendigung im Rahmen der Vereinbarung bestanden, einschließlich der Verpflichtung der Partei, alle aufgelaufenen oder fälligen Gebühren und Entgelte für einen Zeitraum oder ein Ereignis zu zahlen, das am oder vor dem Datum des Inkrafttretens der Beendigung oder des Ablaufs der Vereinbarung eingetreten ist. Alle Verbindlichkeiten, die vor dem Datum der Kündigung angefallen sind, bleiben bestehen.
14.3.2 Fortbestehen einzelner Verpflichtungen. Alle Bestimmungen der Vereinbarung, die ihren Natur nach über den Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung hinausgehen, bleiben bestehen und in Kraft. Zur Klarstellung: dies umfasst unter anderem die Kündigungsbestimmungen, alle Bestimmungen im Abschnitt „Allgemeine Bestimmungen“, die Haftungsbeschränkung und den Gewährleistungsausschluss.
14.3.3 Zusätzliche Auswirkungen oder Folgen der Beendigung. Bei Beendigung der Vereinbarung, vorbehaltlich des Standard-Datenextraktionszeitraums oder des Hyland-Datenextraktionszeitraums (wie nachfolgend definiert), endet jede Lizenz zur Nutzung Produkte automatisch und ohne weitere Maßnahmen seitens der Parteien. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich: (a) jegliche Nutzung der Produkte und der Dokumentation einzustellen; und (b) im Falle von Produkten und Dokumentation, die unter der Kontrolle des Kunden befinden, entweder: (i) die Produkte und Dokumentation an Hyland zurückzugeben oder (ii) mit vorheriger Genehmigung von Hyland die Produkte und Dokumentation zu vernichten und Hyland schriftlich zu bestätigen, dass der Kunde die Vernichtung vorgenommen hat.
14.3.4 Rückgabe von Kundendaten. Für dreißig (30) Tage nach dem Datum der Kündigung oder des Ablaufs eines Cloud-Service-Produktabonnements (der "Standard-Datenextraktionszeitraum") stellt Hyland dem Kunden den Cloud-Service ausschließlich für den Zweck des Exports oder Downloads von Kundendaten zur Verfügung, die sich zum Zeitpunkt der Kündigung oder des Ablaufs im Cloud-Service befinden, wie im Leitfaden zur Außerbetriebnahme und Datenrückgabe (verfügbar unter community.hyland.com) beschrieben. Benötigt der Kunde Unterstützung bei der Extraktion dieser Kundendaten (und beantragt der Kunde eine derartige Unterstützung schriftlich vor dem Datum der Wirksamkeit der Kündigung oder des Ablaufs des Abonnements für das Cloud Service Produkt) oder sofern Hyland der Ansicht ist, dass eine solche Unterstützung erforderlich ist, kann Hyland diese Unterstützung vorbehaltlich der Unterzeichnung eines beiderseitig vereinbarten Dienstleistungsangebots oder Bestellformulars leisten. Wenn Hyland eine solche Unterstützung leistet, wird Hyland dem Kunden den Cloud-Service weiterhin ausschließlich zu dem Zweck zur Verfügung stellen, dass der Kunde Kundendaten wie im Leitfaden zur Außerbetriebnahme und Datenrückgabe beschrieben exportieren, herunterladen oder deren Lieferung validieren kann (der „Hyland-Datenextraktionszeitraum“). Wenn der Kunde keine Unterstützung von Hyland angefordert hat und eine Verlängerung des Standard-Datenextraktionszeitraum benötigt, um seine Daten zu exportieren oder herunterzuladen, kann Hyland für diese Zwecke eine Übergangsfrist gewähren, vorbehaltlich der Unterzeichnung eines einvernehmlich vereinbarten Bestellformulars („Übergangsfrist“). Am Ende des Standard-Datenextraktionszeitraums, des Hyland-Datenextraktionszeitraums oder der Übergangsfrist (je nach Anwendbarkeit und je nachdem welches Ereignis zuletzt eintritt) wird der Cloud-Service außer Betrieb genommen und die Kundendaten werden gelöscht.
15. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN.
15.1 Rechte für Verbundene Unternehmen. Verbundene Unternehmen des Kunden haben das Recht, die Produkte, die gemäß einer Bestellung erworben wurden, in dem Umfang zu nutzen, in dem diese Verbundenen Unternehmen auf der Bestellung angegeben sind („Berechtigte Unternehmen“). Der Kunde ist für Verstöße gegen diese Vereinbarung durch ein solches Berechtigtes Unternehmen so verantwortlich, als wäre dieses Berechtigte Unternehmen der Kunde.
15.2 Anwendbares Recht. Gerichtsbarkeit. Diese Vereinbarung und alle Ansprüche, Klagen, Prozesse, Verfahren oder Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen in jeder Hinsicht den materiellen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland (und nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf oder dem Uniform Computer Information Transactions Act, jeweils in seiner geänderten Fassung), ohne Rücksicht auf die kollisionsrechtlichen Bestimmungen derselben. Gerichtsstand und Zuständigkeit für alle Klagen, Prozesse oder Verfahren, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, ist ausschließlich in Berlin/Deutschland.
15.3 Interpretation. Die in dieser Vereinbarung verwendeten Überschriften dienen nur der Bezugnahme und Übersichtlichkeit und dürfen die Bedeutung oder Auslegung der Bestimmungen dieser Vereinbarung in keiner Weise einschränken oder beeinflussen. Alle in dieser Vereinbarung definierten Begriffe beziehen sich jeweils auf den männlichen, weiblichen, neutralen, singulären oder pluralen Begriff, je nach Kontext oder besonderen Tatsachen. Die Verwendung der Begriffe "hierunter", "hierin", "hiermit" und ähnlicher Begriffe bezieht sich auf diese Vereinbarung.
15.4 Verzicht. Der einmalige Verzicht einer Partei auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf gilt nicht als Verzicht auf ein solches Recht oder einen solchen Rechtsbehelf bei einer anderen Gelegenheit.
15.5 Integration. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar, einschließlich aller Produktspezifischen Bedingungen, Anlagen oder anderen Dokumente (einschließlich derjenigen, die über einen Online-Link verfügbar sind), auf die Bezug genommen werden kann, dar. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung gilt als Verzicht, Ergänzung oder Änderung durch eine der Parteien, es sei denn, ein solcher Verzicht, eine solche Ergänzung oder Änderung erfolgt in schriftlicher Form und wird von autorisierten Vertretern aller Parteien unterzeichnet. Die vorliegende Vereinbarung wird nicht durch Leistungserbringung, Handelsbräuche oder Handelsgewohnheiten ergänzt oder geändert. Diese Vereinbarung ersetzt alle früheren Vereinbarungen zwischen oder unter den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich mit Abschluss dieser Vereinbarung damit einverstanden, dass seine Bestellungen im Rahmen dieser Vereinbarung nicht von der Verfügbarkeit zukünftiger Funktionen, Merkmale, Programme oder Dienste abhängen. Der Kunde und Hyland erkennen ausdrücklich an und stimmen zu, dass alle anderen Bestimmungen, die von den Bestimmungen dieser Vereinbarung abweichen oder diese ergänzen, unabhängig davon, ob sie in einer Bestellung oder einer anderen elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Mitteilung des Kunden an Hyland enthalten sind, abgelehnt werden und nichtig sind, es sei denn, beide Parteien haben ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Vereinbarung hat Vorrang vor allen widersprüchlichen Bestimmungen, die in anderen Dokumenten enthalten sind oder auf die in anderen Dokumenten verwiesen wird.
15.6 Mitteilungen. Sofern die Parteien nichts schriftlich vereinbaren, gelten alle Mitteilungen, die im Rahmen der Vereinbarung erforderlich sind, als wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und an jede Partei gesandt werden, und zwar entweder (a) durch einen namhaften Übernacht-Kurier mit Angabe der Zustellung am nächsten Tag an die in der Vereinbarung angegebene Adresse oder an die letzte bekannte Geschäftsadresse der betroffenen Partei oder (b) per E-Mail an die in der Vereinbarung angegebene Adresse oder eine andere von der betreffenden Partei zu diesem Zweck angegebene E-Mail-Adresse, ohne dass eine Benachrichtigung über eine fehlgeschlagene Zustellung erfolgt.
In Fällen, in denen die Hyland-Vertragspartei nicht Hyland Software, Inc. ist, sind alle Mitteilungen als Kopie an die folgende Adresse zu senden:
Hyland Software, Inc.
28105 Clemens Road
Westlake, OH 44145
Attn: General Counsel
15.7 Bindungswirkung; Abtretung. Diese Vereinbarung ist für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zugelassenen Abtretungsempfänger bindend und kommt diesen zugute. Keine Partei darf diese Vereinbarung oder ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise an eine andere natürliche oder juristische Person ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, übertragen oder unterlizenzieren, immer vorausgesetzt, dass eine solche Zustimmung nicht unbillig verweigert werden darf, wenn eine Partei diese Vereinbarung in ihrer Gesamtheit an den überlebenden Rechtsträger einer Fusion oder Konsolidierung oder an einen Käufer von im Wesentlichen allen Vermögenswerten dieser Partei überträgt, der alle Verpflichtungen dieser Partei aus dieser Vereinbarung schriftlich übernimmt. Die Parteien vereinbaren, dass Hyland alle oder einen Teil seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung an ein Verbundenes Unternehmen von Hyland abtreten oder untervergeben kann. Jede Abtretung, die ohne Einhaltung der Bestimmungen dieses Abschnitts erfolgt, ist nichtig. Eine Abtretung von Geldforderungen gem. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt
15.8 Salvatorische Klausel. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einer zuständigen Instanz für undurchsetzbar oder ungültig befunden wird, führt dies nicht zur Undurchsetzbarkeit oder Ungültigkeit der gesamten Vereinbarung. In einem solchen Fall werden die Parteien die betroffene Bestimmung durch eine gemeinsame Vereinbarung in einer Weise ändern, in der die Zielsetzungen dieser undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung innerhalb der Grenzen des geltenden Rechts bzw. maßgeblicher Gerichtsentscheidungen bestmöglich erreicht werden.
15.9 Audit. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für ein (1) Jahr danach ist Hyland berechtigt, die Nutzung der Produkte und Success Path Services durch den Kunden zu überprüfen, um die Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch den Kunden festzustellen, einschließlich, falls zutreffend, der Messung des Nutzungsvolumens des Kunden. Wenn es für die Durchführung eines solchen Audits erforderlich ist, erhält Hyland nach angemessener Benachrichtigung des Kunden während der üblichen Geschäftszeiten Zugang zu den Systemen, Einrichtungen und Unterlagen des Kunden. Darüber hinaus muss der Kunde auf Anfrage von Hyland in Verbindung mit Produkten, die auf Volumenbasis lizenziert wurden, Berichte vorlegen, die die Volumennutzung des Kunden aufzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, mit Hyland bei der Durchführung einer solchen Prüfung in angemessener Weise zu kooperieren. Während der Durchführung des Audits dürfen von Hyland keine Informationen eingeholt werden, wenn diese Informationen (i) zu einer Verletzung der Vertraulichkeitsvereinbarung des Kunden mit Dritten führen würden; oder (ii) gegen Rechte oder Schutz in Bezug auf personenbezogene Daten verstoßen.
15.10 Vergabe von Unteraufträgen. Hyland kann alle oder einen Teil der Leistungen an Subunternehmer vergeben, sofern Hyland gegenüber dem Kunden für die Erbringung von Dienstleistungen an Subunternehmer verantwortlich bleibt.
15.11 Unabhängige Vertragspartner. Die Vertragsparteien sind im Rahmen dieser Vereinbarung unabhängige Vertragspartner, und nichts in dieser Vereinbarung ermächtigt eine Partei, zu irgendeinem Zweck als Vertreter oder Beauftragter der anderen Partei zu handeln oder die andere Partei gegenüber einem Dritten zu verpflichten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verpflichtungen in Bezug auf die Mitarbeiter der anderen Partei. Es wird ausdrücklich davon ausgegangen, dass diese Vereinbarung keine Franchise-Beziehung, Partnerschaft, Auftraggeber-Vertreter-Beziehung oder ein Gemeinschaftsunternehmen begründet.
15.12 Export. Die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Produkte und Dokumentation unterliegen allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und sonstigen Beschränkungen für den Export oder Reexport von Waren, technischen Daten und Software. Der Kunde verpflichtet sich, alle relevanten Exportkontrollgesetze, -vorschriften und -beschränkungen vollständig einzuhalten, um sicherzustellen, dass die Produkte oder Dokumentation nicht unter Verstoß gegen die von den Vereinigten Staaten, den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen relevanten Gerichtsbarkeiten oder Behörden auferlegten Beschränkungen exportiert, re-exportiert, verwendet, übertragen, abgerufen oder offengelegt werden. Der Kunde darf die Produkte oder die Dokumentation nicht exportieren, re-exportieren, verwenden, übertragen, darauf zugreifen oder offenlegen (und darf auch anderen Personen dies nicht gestatten): (a) in (oder an einen Staatsangehörigen oder Einwohner von) einer von den Vereinigten Staaten mit einem Embargo belegte Gerichtsbarkeit; (b) an Personen, die auf einer Liste der Vereinigten Staaten oder einer anderen geltenden Liste mit Beschränkungen oder Verboten stehen; (c) an eine Partei, von der der Kunde Grund zu der Annahme hat, dass sie gegen das Exportrecht oder die Exportbeschränkungen der Vereinigten Staaten verstößt oder für einen eingeschränkten Endverwendungszweck, wie z. B. sensible nukleare, chemische oder biologische Waffen oder Raketentechnologie, verwendet wird, es sei denn, dies wurde von der Regierung der Vereinigten Staaten durch bestimmte Vorschriften oder eine spezielle Lizenzen genehmigt. Wenn der Kunde in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, im Vereinigten Königreich, in Norwegen oder in der Schweiz ansässig ist, können die Produkte oder die Dokumentation außerdem der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates und/oder gleichwertigen Gesetzen in Bezug auf Güter mit doppeltem Verwendungszweck unterliegen. Daher dürfen diese Güter ohne eine Lizenz oder Genehmigung der Exportkontrollbehörde des betreffenden Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der zuständigen Behörden in Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich nicht außerhalb der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs, Norwegens oder der Schweiz verbracht werden. Der Kunde darf keine im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Produkte oder Dokumentationen zur Entwicklung von Technologien oder Software verwenden, die den einschlägigen Exportkontrollgesetzen und -vorschriften unterliegen.
15.13 Unterlassungsanspruch. Die Parteien dieser Vereinbarung erkennen an, dass etwaige Rechtsbehelfe wegen eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung in Bezug auf vertrauliche Informationen und Rechte an geistigem Eigentum möglicherweise nicht ausreicht, um die geschädigte Partei zu schützen, und dass die geschädigte Partei daher zusätzlich zu allen anderen ihr zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln das Recht hat, eine bestimmte Leistung und/oder eine einstweilige Verfügung zu beantragen, um die Bestimmungen dieser Vereinbarung durchzusetzen.
15.14 Höhere Gewalt. Ein Versäumnis, eine Verzögerung oder die Nichterfüllung einer Verpflichtung durch eine Partei stellt keine Nichterfüllung oder Verletzung dar, soweit ein solches Versäumnis, eine solche Verspätung oder eine solche Nichterfüllung auf eine bestehende oder zukünftige Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle und außerhalb von Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten der Partei liegt, der die Verzögerung oder Nichterfüllung sonst zur Last gelegt würde. Jede Partei, die sich auf eine der vorstehenden Ausführungen berufen möchte, muss die andere Partei unverzüglich schriftlich darüber informieren, sobald der Grund hierfür vorliegt und wegfällt. Wenn ein Leistungstermin einer Partei gemäß diesem Abschnitt um mehr als neunzig (90) Kalendertage verschoben wird, kann die andere Partei diese Vereinbarung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen.
15.15 Ausfertigungen. Diese Vereinbarung kann in einer beliebigen Anzahl von Ausfertigungen ausgefertigt werden, was dieselbe Wirkung hat, als ob die Unterschriften auf den Ausfertigungen auf einem einzigen Exemplar der Vereinbarung stünden.
15.16 Auslagen. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, trägt und bezahlt jede Partei ihre eigenen Kosten, die ihr im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und den darin vorgesehenen Transaktionen entstehen.
15.17 Dritte. Keine der hierin ausdrücklich oder stillschweigend enthaltenen Regelungen, ist dazu bestimmt oder so auszulegen, dass damit anderen natürlichen oder juristischen Person als den Parteien aufgrund dieser Vereinbarung Rechte oder Rechtsmittel übertragen oder gewährt werden. Keine Bestimmungen dieser Vereinbarung soll aufgrund etwaiger Gesetze zur Durchsetzung von Rechten Dritter (z.B. Contracts (Rights of Third Parties) Act 99) durchsetzbar sein. Allerdings sind Drittanbieter von mit der Software gebündelten Softwareprodukten Drittbegünstigte im Hinblick auf diese Vereinbarung, soweit sie sich auf deren Softwareprodukte bezieht.
15.18 Keine Nutzung mit hohem Risiko. Die Software und etwaige Hyland Cloud Services sind nicht fehlertolerant. Ferner wird nicht garantiert, dass sie fehlerfrei oder ohne Unterbrechungen betrieben werden können. Die Software/Hyland Cloud Services sind nicht für die Verwendung in Situationen konzipiert oder vorgesehen, in denen Software/Services-Ausfälle oder -Mängel jeglicher Art zum Tod oder zu schweren Körperverletzungen einer Person oder zu schweren physischen oder Umweltschäden führen kann („Hochrisikonutzung“). Die Software und die Hyland Cloud Services sind nicht für eine Nutzung im Sinne von bzw. in Verbindung mit Hochrisikonutzung lizenziert. Die Hochrisikonutzung ist STRENGSTENS UNTERSAGT. Die Hochrisikonutzung umfasst beispielsweise Folgendes: Flugzeuge oder andere Arten von Massentransportmitteln, nukleare oder chemische Anlagen, lebenserhaltende Systeme, implantierbare medizinische Geräte, Kraftfahrzeuge oder Waffensysteme. Die Hochrisikonutzung umfasst nicht die Verwendung der Software für administrative Zwecke, als Informationsquelle für medizinische Fachkräfte, zum Speichern von Konfigurationsdaten, Konstruktions- und / oder Konfigurationstools oder anderen nicht-kontrollierenden Anwendungen, deren Ausfall nicht zum Tod, Personenschäden oder schweren Körper- oder Umweltschäden führen würde. Diese nicht-kontrollierenden Anwendungen können zwar mit den Anwendungen kommunizieren, die die Kontrolle ausüben, dürfen jedoch nicht direkt oder indirekt für die Kontrollfunktion verantwortlich sein. Der Kunde verpflichtet sich, Hyland gegen jegliche Ansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen diesen Abschnitt in Verbindung mit der Hochrisikonutzung der Software und oder der Hyland Cloud Services entstehen, schadlos zu halten und von der entsprechenden Haftung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung unterliegt den gesetzlichen Verjährungsbestimmungen. Hyland wird: (y) den Kunden unverzüglich über alle Ansprüche informieren, für die Hyland eine Entschädigung verlangt; und (z) mit dem Kunden in angemessener Weise bei der Abwehr und Erledigung des Anspruchs zusammenarbeiten.
15.19 U.S.-Regierung als End-Nutzer. Soweit für den Kunden zutreffend, beziehen sich die Vertragsbedingungen auf die Nutzung und/oder Offenlegung des Hyland Cloud Services durch die US-Regierung und haben Vorrang vor allen widersprüchlichen Vertragsbedingungen. Mit der Annahme der Vertragsbedingungen und/oder der Bereitstellung des Hyland Cloud Services, erklärt sich die US-Regierung damit einverstanden, dass die Software und die im Hyland Cloud Service und in den Add-On Services enthaltene Gehostete Software von Drittanbietern, als „kommerzielle“ Computersoftware im Sinne ALLER für diese Beschaffung geltenden US-amerikanischen Erwerbsbestimmungen, gelten, und dass die Software ausschließlich auf private Kosten entwickelt wurde. Sollte diese Lizenz nicht den Anforderungen der US-Regierung entsprechen oder in irgendeiner Weise mit dem Bundesrecht unvereinbar sein, erklärt sich die US-Regierung damit einverstanden, diesen Hyland Cloud Service oder Add-On Services an Hyland zurückzugeben. Darüber hinaus unterliegt die Nutzung, Änderung, Reproduktion, Freigabe, Anzeige oder Offenlegung des Hyland Cloud Services, der Add-On Services oder der Dokumentation durch die US-Regierung in den Fällen, in denen DFARS 227.7202 anwendbar ist, ausschließlich den Bestimmungen der Vereinbarung und die Bestimmungen der Vereinbarung haben Vorrang vor allen widersprüchlichen Vertragsbedingungen.
15.20 Maßgebliche Sprache. Hyland kann andere Versionen dieses Dokuments in anderen Sprachen an dieser Online-Location zur Verfügung stellen. Diese englischsprachige Version dieses Dokuments hat Vorrang vor allen anderen Versionen dieses Dokuments, die an dieser Online-Location in einer anderen Sprache verfügbar sind, wenn das Vertragsdokument in englischer Sprache verfasst ist. Wenn das Vertragsdokument in einer anderen Sprache als Englisch verfasst ist (eine solche Sprache wird als „andere Sprache“ bezeichnet), dieses Dokument jedoch nicht an dieser Online-Location in der anderen Sprache verfügbar ist, hat diese englischsprachige Version Vorrang vor allen anderen Versionen dieses Dokuments, die an dieser Online-Location in einer anderen Sprache verfügbar sind.
ANHANG A: DEFINITIONEN
Die nachstehend definierten Begriffe haben bei ihrer Verwendung in dieser Vereinbarung die ihnen nachstehend zugewiesene Bedeutung. Bestimmte Produktspezifische Bedingungen können auch zusätzliche definierte Begriffe enthalten, die für diese Produktspezifischen Bedingungen relevant sind.
"Analytische Daten" bedeutet Anonymisierte und Aggregierte Daten sowie Nutzungs- und Metadaten.
"Anonymisierte und Aggregierte Daten" bedeutet alle Daten, Erkenntnisse oder andere Informationen, die aus Kundendaten, die anonymisiert und aggregiert worden sind, generiert oder abgeleitet wurden.
"Bestellformular" bezeichnet ein von autorisierten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument, in dem die bestellten Produkte, Professionelle Dienstleistungen, Success Path Services, die damit verbundenen Gebühren und andere von den Parteien vereinbarte Bedingungen beschrieben sind.
"Cloud Service" bezeichnet den gehosteten Software Service, der von Hyland wie in der Dokumentation beschrieben bereitgestellt wird, einschließlich aller Verbesserungen oder Erweiterungen, die während eines Produktabonnements bereitgestellt werden.
"Datum des Inkrafttretens" bedeutet: (a) in Bezug auf diese Vereinbarung das Datum, an dem diese Vereinbarung von der letzten Partei unterzeichnet wird; und (b) in Bezug auf ein Bestellformular, sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, das Datum, an dem dieses Bestellformular von der letzten Partei unterzeichnet wird.
"Dokumentation" bedeutet die von Hyland veröffentlichten und regelmäßig aktualisierten Spezifikationen, die die Funktionalität und den Verwendungszweck des Produkts beschreiben.
"Erstlaufzeit" bezeichnet die auf dem Bestellformular angegebene Laufzeit für die anfängliche Laufzeit eines Produktabonnements des Kunden.
"Kundendaten" sind alle elektronischen Daten oder Informationen, die vom Kunden oder seinen Nutzern an einen Cloud Service übermittelt werden (ausgenommen Analytische Daten und Kundenfeedback oder Vorschläge).
"Nicht-Produktionsumgebungen" bezeichnet alle Kopien des Produkts oder Produktumgebungen, die für Nicht-Produktionszwecke verwendet werden, wie in den Produktspezifischen Bedingungen näher beschrieben.
"Nutzer" bedeutet: (a) Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Kunden und seiner Berechtigten Unternehmen, die berechtigt sind, auf die Produkte und/oder andere Hyland-Produkte oder Services gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zuzugreifen und sie zu nutzen; und (b) alle weiteren Nutzer, denen der Kunde den Zugang zu den Produkten und/oder anderen Hyland-Produkten oder Services gemäß ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien ermöglicht.
"Nutzungs- und Metadaten" bedeutet: statistische Daten, Einblicke, Funktions-, Leistungs- und Konfigurationsdaten sowie andere Informationen, die aus der Nutzung des Produkts generiert werden ("Nutzungsdaten"), und Daten über Kundendaten, wie Datentypen, Felder, Konfigurationen oder Schemata ("Metadaten"). Nutzungs- und Metadaten umfassen keine personenbezogenen Daten.
"Produkt" oder "Produkt(e)" bezeichnet die Software, den Cloud Service und/oder das Pacsgear-Equipment je nach Anwendbarkeit.
"Produktabonnement" bezeichnet ein Abonnement für ein Produkt, einen Success Path Service oder eine wiederkehrende Professionelle Dienstleistung Service, die vom Kunden bestellt oder lizenziert wurden und dieser Vereinbarung unterliegen.
"Produktspezifische Bedingungen" bezeichnet die Rechte, Einschränkungen und Verpflichtungen für ein bestimmtes Produkt, die derzeit unter https://legal.hyland.com/product-specific-terms abrufbar sind und die von Hyland von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können.
"Professionelle Dienstleistungen" bezeichnet Installations-, Beratungs-, Implementierungs-, Anpassungs- oder Integrationsdienstleistungen, Projektmanagement, Managed Services oder andere professionelle Dienstleistungen, die nach Maßgaben eines Dienstleistungsangebots oder Bestellformulars erbracht werden.
“RAN” bezeichnet die Richtlinie zur Akzeptablen Nutzung (abrufbar unter https://legal.hyland.com/acceptable-use-policy-attachment).
"Software" bedeutet: (a) die allgemein verfügbare Version der Hyland-eigenen Softwareprodukte, die im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird, einschließlich der Software von Drittanbietern, die von Hyland zusammen mit den Hyland-eigenen Softwareprodukten als einheitliches Produkt gebündelt wird; und (b) alle Updates für die unter (a) beschriebenen Softwareprodukte, die dem Kunden über die Success Path Services zur Verfügung gestellt werden. Der Begriff "Software" umfasst keine Open-Source-Versionen der unter (a) beschriebenen Softwareprodukte.
"Success Path Handbuch” bezeichnet die neueste Version des Handbuchs, das die Success Path Services beschreibt, wie von Hyland von Zeit zu Zeit auf einer von Hyland benannten Website veröffentlicht, derzeit https://legal.hyland.com/#success-paths-manual.
"Success Path Services" bezeichnet die im Success Path-Handbuch beschriebenen Services, die für die vom Kunden bestellte Success Path-Stufe gelten.
"Testversionen" bezeichnet alle Produkte, Services oder Funktionen, die dem Kunden von Hyland zu Test- und Feedbackzwecken zur Verfügung gestellt werden. Dies umfasst unter anderem Produkte und Services, die als "Alpha", "Beta", "Trial", "Non-GA", "Developer Preview", "Evaluation" oder mit einer ähnlichen Bezeichnung versehen sind.
"Verbotene Handlung" oder "Verbotene Handlungen" bedeutet: (a) jede Nutzung oder jeder Export von Produkten, Arbeitsergebnissen (wie in der Anlage – Professionelle Dienstleistungen definiert) oder Dokumentation, die nicht durch diese Vereinbarung gestattet sind; (b) eine Verletzung der Bestimmung über verbotene Handlungen in dieser Vereinbarung; oder (c) eine Verletzung der RAN (falls anwendbar).
"Verbundenes Unternehmen" bezeichnet ein Unternehmen, das entweder direkt oder indirekt über ein oder mehrere andere Unternehmen, die die Kontrolle über den Kunden oder Hyland haben, von diesen kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit diesen stehen. Der Begriff "Kontrolle" bezeichnet die direkte oder indirekte Befugnis, das Management und die Politik eines Unternehmens durch den Besitz von mindestens fünfzig Prozent (50%) der stimmberechtigten Wertpapiere zu lenken oder zu bestimmen.
"Vertragsdokument" bezeichnet diese Vereinbarung, das Bestellformular oder jeden anderen Vertrag oder jedes andere Dokument, das zwischen dem Kunden und Hyland abgeschlossen wurde und die Vereinbarung durch Verweis einbezieht.
"Wiederkehrende Gebühren" bedeutet wiederkehrende Gebühren, wie z. B. Abonnementgebühren, SaaS-Gebühren oder andere Gebühren für ein Produktabonnement.
Die aktuellste Version dieses Dokuments ist diejenige, die ab 12:00 Uhr EST (Eastern Standard Time) des Datums, das auf der Online-Version angegeben ist, veröffentlicht ist.