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PST Cloud Service Agenda Media Service

Effective August 6, 2026

 

 

Agenda Media Service

Cloud Service

 

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

 

"Agenda Media Nutzer" bezeichnet jede Person, die Kundendaten über die lizenzierte Instanz der OnBase Agenda Software des Kunden betrachtet oder anderweitig darauf zugreift.

 

"Agenda Media Service" bezeichnet einen Cloud Service, der dem Kunden die Möglichkeit bietet, Agenda Media Nutzern Live- und Video-on-Demand-Streaming von Kundendaten über die OnBase Agenda Software des Kunden anzubieten.

 

"Agenda Media Service Gebühr" bezeichnet die wiederkehrenden Gebühren, die Hyland (oder, sofern zutreffend, der Partner) dem Kunden für die Nutzung des Agenda Media Service in Rechnung stellt und die der Kunde an Hyland (oder, sofern zutreffend, der Partner) zu zahlen hat.

 

"Erlaubte Nutzungen" bedeutet die Nutzung des Agenda Media Service durch den Kunden, um Kundendaten zu speichern und einzusehen, und die Nutzung durch Agenda Media Nutzer, um solche Kundendaten einzusehen, jeweils über die lizenzierte Instanz der OnBase Agenda Software des Kunden; jeweils in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen.

 

"Gehostete Mediensoftware" bezeichnet die Software, die innerhalb der gehosteten Umgebung verwendet wird und auf die der Kunde und die Agenda Media Nutzer bei der Nutzung des Agenda Media Services zugreifen. Gehostete Mediensoftware umfasst nicht die OnBase Agenda Software, die dem Kunden als On-Premise Software oder über Cloud Service lizenziert wird.

 

"Streamingnutzung " bezeichnet die Menge an Terabytes, die der Kunde durch das Streaming von Kundendaten im Agenda Media Service verbraucht.

 

BEDINGUNGEN 

 

1. Der Agenda Media Service wird während der Laufzeit des Produktabonnements zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist berechtigt, den Agenda Media Service zu nutzen und den Agenda Media Nutzern zu erlauben, den Agenda Media Service nur für erlaubte Zwecke zu nutzen. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Agenda Media Service auch anderen Kunden zur Verfügung gestellt wird und dass die Nutzung des Agenda Media Service durch den Kunden und die Agenda Media User auf nicht-exklusiver Basis erfolgt. Der Kunde wird die unbefugte Nutzung des Agenda Media Service durch die Agenda Media Nutzer verhindern und jede unbefugte Nutzung oder jeden unbefugten Zugriff auf den Agenda Media Service beenden. 

 

2. Mindestens neunzig (90) Tage vor einer Verlängerung des Produktabonnements holt Hyland einen Verbrauchsbericht ein, um die durchschnittliche monatliche Streamingnutzung des Kunden zu ermitteln ("jährlicher Verbrauchsbericht"). Wenn auf der Grundlage eines solchen jährlichen Verbrauchsberichts festgestellt wird, dass die Streamingnutzung des Kunden im Agenda Media Service die dem Kunden zu diesem Zeitpunkt zugewiesene Streamingnutzung auf der Grundlage der vom Kunden gezahlten Gebühren übersteigt, werden dem Kunden zusätzliche Gebühren für eine solche übersteigende Streamingnutzung in Rechnung gestellt. Für jede weitere Laufzeit des Produktabonnements werden dem Kunden Gebühren auf der Grundlage des letzten bekannten jährlichen Verbrauchsberichts in Rechnung gestellt.

 

3. Der Kunde ist berechtigt, die Gehostete Media Software ausschließlich in Verbindung mit der erlaubten Nutzung des Agenda Media Service und nur während der Laufzeit des Produktabonnements zu nutzen.  

 

4. Hyland wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Agenda Media Service 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche verfügbar zu machen, mit Ausnahme von geplanten oder ungeplanten Ausfallzeiten für den Support. Hyland kann die Verfügbarkeit des Agenda Media Service vorübergehend aussetzen, wenn die fortgesetzte Verfügbarkeit des Agenda Media Service die Sicherheit des Agenda Media Service, der Gehostete Mediensoftware oder der OnBase Agenda-Software gefährden würde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fälle von Hacking, Denial-of-Service-Attacken oder anderen bösartigen Aktivitäten. Die Support-Bestimmungen für die OnBase Agenda-Software gelten nicht für den Agenda-Mediendienst. 

 

5. Der Agenda Media Service endet, wenn die Lizenz des Kunden für die OnBase Agenda Software oder den Cloud Service, über den der Kunde die OnBase Agenda Software nutzt, beendet wird oder abläuft.

 

6. Dem Kunden wird empfohlen, eine Kopie aller Kundendaten in seiner OnBase Agenda Software zu speichern. Wenn der Kunde bei Beendigung oder Ablauf des Produktabonnements aus irgendeinem Grund schriftlich beantragt, dass Hyland die im Agenda Media Service gespeicherten Kundendaten exportiert, ist dieser Exportdienst Gegenstand eines separaten Auftrags für Professionelle Dienstleistungen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Hyland alle Kundendaten aus allen Rechenzentren, einschließlich der Sicherungskopien, löscht, wenn der Kunde Hyland nicht innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach der Kündigung oder dem Ablauf des Produktabonnements eine solche Anfrage übermittelt hat. 

 

7. Der Kunde erkennt an, dass der Agenda Media Service einen von einem Dritten lizenzierten Mediaplayer (derzeit JW Player) (der "Drittanbieter-Mediaplayer ") verwendet, der in der OnBase Agenda Software enthalten ist, die separat lizenziert oder dem Kunden zur Verfügung gestellt wurde oder wird. Ungeachtet der Lizenzbedingungen für die OnBase Agenda Software gelten die folgenden Bedingungen dennoch für den Drittanbieter-Mediaplayer als Drittkomponente der OnBase Agenda Software:

 

            (a) Der Drittanbieter-Mediaplayer wird dem Kunden nur für das Produktabonnement lizenziert. Bei Beendigung oder Ablauf des Agenda Media Services hat der Kunde die Nutzung des Drittanbieter-Mediaplayers einzustellen und die Agenda Media Nutzer zu veranlassen, die Nutzung des Drittanbieter-Mediaplayers einzustellen und ihn an Hyland zurückzugeben oder alle Kopien davon zu löschen. 

 

            (b) Der Agenda Media Service kann modifiziert oder erweitert werden, um die Verwendung eines anderen Media Players zu unterstützen. In einem solchen Fall kann Hyland den Drittanbieter-Mediaplayer durch einen anderen Mediaplayer ersetzen, und der Kunde wird entsprechend zusammenarbeiten, um den Drittanbieter-Mediaplayer durch einen solchen anderen Mediaplayer zu ersetzen, und zwar zu denselben Bedingungen und mit angemessener Benachrichtigung durch Hyland (oder, sofern zutreffend, durch den Partner).

 

            (c) Sofern in diesem Abschnitt nicht anders angegeben, gilt der Drittanbieter-Mediaplayer als "Software" im Sinne dieses Vertrages.

 

8. Maßgebliche SpracheHyland kann andere Versionen dieses Dokuments in anderen Sprachen an dieser Online-Location zur Verfügung stellen. Diese englischsprachige Version dieses Dokuments hat Vorrang vor allen anderen Versionen dieses Dokuments, die an dieser Online-Location in einer anderen Sprache verfügbar sind, wenn das Vertragsdokument in englischer Sprache verfasst ist. Wenn das Vertragsdokument in einer anderen Sprache als Englisch verfasst ist (eine solche Sprache wird als „andere Sprache“ bezeichnet), dieses Dokument jedoch nicht an dieser Online-Location in der anderen Sprache verfügbar sind, hat diese englischsprachige Version Vorrang vor allen anderen Versionen dieses Dokuments, die an dieser Online-Location in einer anderen Sprache verfügbar sind.

 

 

Die aktuellste Version dieses Dokuments ist diejenige, die ab 12:00 Uhr EST (Eastern Standard Time) des Datums, das auf der Online-Version angegeben ist, veröffentlicht ist.