Effective August 12th 2025
ANLAGE - SOFTWARELIZENZ UND SUPPORT - ABONNEMENT
(Abonnementlizenz für Software, einschließlich Support)
Diese Anlage - Software-Lizenz und Wartung – Abonnement („Anlage – Abonnement“) ist Teil des Rahmenvertrags, des Bestellformulars oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Kunden und Hyland, in die diese Anlage – Abonnement durch Verweis aufgenommen wird (das „Vertragsdokument“). In diesem Dokument bezeichnet der Begriff „Vereinbarung“ das Vertragsdokument, einschließlich dieser Anlage – Abonnement, und jede andere Vereinbarung, in die das Vertragsdokument einbezogen wurde.
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN:
Alle in dieser Anlage verwendeten Begriffe mit Großbuchstaben haben die Bedeutung, die ihnen in dieser Anlage oder, falls nicht in dieser Anlage definiert, in der Anlage - Allgemeine Geschäftsbedingungen zugeschriebene Bedeutung. Wenn hierin verwendete Begriffe mit Großbuchstaben nicht in dieser Anlage oder in der Anlage - Allgemeine Geschäftsbedingungen definiert sind, haben sie die Bedeutung, die ihnen an anderer Stelle in dieser Vereinbarung zugeschrieben wird. Falls ein und derselbe definierte Begriff in zwei (2) oder mehr Anlagen definiert ist, erhält der Begriff die Bedeutung, die in jeder Anlage in Bezug auf diese Anlage definiert ist, und falls der Begriff auch in dieser Anlage verwendet wird, ist diese Anlage so auszulegen, dass sie alle Definitionen umfasst, wie es der Kontext erfordert.
"Abonnementgebühren" sind regelmäßige Gebühren für die Lizenzierung von Software, die gemäß dieser Anlage lizenziert wird, sowie für den Support für diese Software, die vom Kunden an Hyland zu zahlen sind.
,,Alfresco-Community-Versionen“ sind die freien Open-Source-Community-Versionen, die Hyland kostenlos zur Verfügung stellt, einschließlich und ohne Einschränkung Digital Business Platform, Alfresco Content Services, Alfresco Process Services und Records Management Software.
,,Alfresco-Instanz“ bezeichnet die Installation der Software in der individuellen Repository- oder Prozessumgebung des Kunden unter Verwendung des Lizenzschlüssels, der von Hyland nach Annahme eines Bestellformulars durch den Kunden oder nach Annahme der Kundenbestellung durch Hyland generiert wird. Die Alfresco-Instanz kann über mehrere physische oder virtuelle Server bereitgestellt werden, die auf die Anzahl der lizenzierten Kerne zur Erstellung eines logischen Repositorys begrenzt sind.
,,Cores“ bedeutet physische Prozessorkerne oder virtuelle Prozessoren (vCPUs), die in Gruppen von vier Cores verkauft werden. Wie von Hyland lizenziert, erlaubt ein anfänglicher Satz von vier Cores dem Kunden, die Alfresco-Software auf bis zu vier physischen Prozessorkernen oder bis zu vier vCPUs auf einer einzigen Serverinstanz einzusetzen. Wenn der Kunde acht oder mehr Cores erwirbt, kann er die Software auf physischen Prozessorkernen oder vCPUs einsetzen, die der Anzahl der erworbenen Cores entsprechen, und zwar ohne Einschränkung hinsichtlich der Anzahl der Service-Instanzen, auf denen sie ausgeführt werden können. Wenn der Kunde beispielsweise Alfresco Content Services (mit acht Cores) erwirbt, kann er die Software auf bis zu acht physischen Prozessorkernen oder bis zu acht vCPUs auf einer beliebigen Anzahl von Serverinstanzen bereitstellen.
,,CPUs“ bezeichnet einen einzelnen physischen Prozessor mit bis zu vier (4) Cores, auf der die Alfresco-Software installiert oder ausgeführt werden kann. In virtualisierten Umgebungen ist eine CPU definiert als eine Zuweisung von 1 bis 4 virtuellen Cores an eine bestimmte virtuelle Maschineninstanz. Ein Beispiel: eine virtuelle Maschine mit 6 virtuellen Cores zählt als 2 CPUs.
„CUS-Daten“ bezeichnet: (a) Metadaten, die die vom Kunden verwendeten Software-Build-Versionen und Konfigurationen beschreiben; (b) Metadaten und binäre Artefakte, die mit verfügbaren Software-Updates oder -Releases verbunden sind; (c) Informationen über die Netzwerkumgebung, in der die Software installiert ist; (d) System- oder Benutzeranfragen und -antworten sowie damit verbundene Protokolle; (e) protokollierte Fehler; und (f) sonstige Daten, deren Austausch vom Systemadministrator des Kunden zur Unterstützung bestimmter Systemfunktionen aktiviert werden kann.
„CUS-Tools“ bezeichnet die CUS-Broker- und Worker-Knoten, die mit dem Internet verbunden sein müssen, um zu funktionieren, und die in der Umgebung des Kunden installiert sind, um die Bereitstellung von Upgrades und Verbesserungen zu erleichtern.
"Eingestellte Software" bezeichnet zu einem bestimmten Zeitpunkt jedes Softwareprodukt oder jede Version der Software, die der Kunde von Hyland im Rahmen dieser Vereinbarung lizenziert hat und die auf der entsprechenden sicheren Endbenutzer-Website von Hyland als eingestellt identifiziert ist. Hyland gibt auf seiner Endbenutzer-Website an, welche Softwaremodule oder -versionen zu Eingestellter Software werden. Das Datum des Inkrafttretens einer solchen Änderung beträgt zwölf (12) Monate ab dem Datum, an dem Hyland die Statusänderung erstmals auf seiner Endbenutzer-Website veröffentlicht.
"Lieferung" bedeutet: (i) das elektronische Herunterladen der Software auf die Systeme des Kunden, (ii) die Bereitstellung der Software durch Hyland an den Kunden zum elektronischen Herunterladen auf die Systeme des Kunden; oder (iii) die Lieferung eines Produktionszertifikats für das/die Softwaremodul(e) durch Hyland an den Kunden, entweder durch Versand (physisch oder elektronisch) des Produktionszertifikats an den Kunden oder durch Bereitstellung des Produktionszertifikats für den elektronischen Download durch den Kunden (auch durch einen von Hyland autorisierten Lösungsanbieter).
"Produktionszertifikat“ bedeutet: Lizenzcodes, ein Lizenzzertifikat oder eine von Hyland ausgestellte IFM-Datei, die der Kunde benötigt, um die Software für die Produktionsnutzung des Kunden zu aktivieren.
“Success Path” bezeichnet die anwendbaren vom Kunden erworbene Service-Level-Verpflichtung, wie im Success Path Handbuch beschrieben.
,,Success Path Handbuch” bezeichnet die neueste Version des Handbuchs, das die Success Path Services beschreibt, wie von Hyland von Zeit zu Zeit auf einer von Hyland benannten Website veröffentlicht, derzeit https://legal.hyland.com/#success-paths-manual.
,,Success Path Services” bezeichnet die im Success Path Handbuch beschriebenen Leistungen, die für den vom Kunden bestellten Success Path gelten.
1. SOFTWARE-LIZENZ.
1.1 Lizenzgewährung.Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und vorbehaltlich der Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch den Kunden, gewährt Hyland dem Kunden eine widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare (sofern in der Anlage - Allgemeine Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist), beschränkte Lizenz für die Software, in maschinenlesbarer Objektcodeform, sowie die dazugehörige Dokumentation; jeweils ausschließlich zur Nutzung durch den Kunden und seine Nutzer zu internen Zwecken und ausschließlich zum Speichern, Verarbeiten und Zugreifen auf kundeneigene Daten. Der Kunde darf die Software oder die zugehörige Dokumentation nicht in einer Weise verwenden, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gestattet ist. Software, die einer behördlichen Kontrolle unterliegt (regulierte Produkte), darf nur in dem Land installiert werden, das in der Bestellung als Endnutzerstandort angegeben ist. Die Software kann sich auf Computerservern befinden und gehostet werden, die einem Dritten gehören und von diesem kontrolliert werden. Ein solcher Drittanbieter gilt als Auftragnehmer und unterliegt den nachfolgenden Bestimmungen zur Nutzung durch Auftragnehmer.
1.2 Nutzungseinschränkungen. Jedes Software-Modul ist für eine bestimmte Art der Verwendung lizenziert, etwa für Parallelnutzung für eine bestimmte Workstation oder für eine bestimmte Person und die Software kann diese Verwendung steuern. Softwareprodukte, die volumenbasiert sind, können möglicherweise: (i) nicht mehr funktionieren, wenn geltende Volumengrenzwerte überschritten wurden; (ii) von dem Kunden die Zahlung zusätzlicher Gebühren fordern, die auf dem Volumenverbrauch des Kunden basieren; und/oder (iii) Funktionen enthalten, welche die Nutzung durch den Kunden überwachen oder nachverfolgen und diese Nutzung melden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass zusätzliche Gebühren, basierend auf den Volumenverbrauch des Kunden, anfallen können. Der Kunde darf diese Einschränkung in keiner Weise, unter anderem auch nicht durch Änderung der Computerkalender, umgehen oder versuchen, zu umgehen. Die Verwendung von Software oder Hardware, welche die Anzahl der Nutzer verringert, die direkt auf die Software zugreifen oder diese verwenden (manchmal auch als "Multiplexing-" oder "Pooling-" Software oder Hardware bezeichnet), verringert nicht die Anzahl der erforderlichen Softwarelizenzen. Die erforderliche Anzahl von Softwarelizenzen entspricht der Anzahl einzelner Eingänge in die Multiplex- oder Pooling-Software oder -Hardware. Dem Kunden ist es untersagt, andere Software als die Software Client-Module oder eine Software-Programmierschnittstelle (Software application programming interface (API)) zu verwenden, um auf die Software oder in der Software-Datenbank gespeicherte Daten zu einem anderen Zweck als der Erstellung von Berichten oder Statistiken zur Systemauslastung zuzugreifen, es sei denn, Hyland hat der Verwendung einer solchen anderen Software durch den Kunden zuvor schriftlich zugestimmt und der Kunde hat die Abonnementgebühren für einen solchen Zugriff an Hyland bezahlt. Der Kunde stimmt weiterhin zu, dass die Software nicht kopiert und auf zusätzlichen Servern installiert wird, es sei denn, der Kunde hat dafür eine Lizenz erworben und die Anzahl der Nutzer der Software überschreitet nicht die durch eine solche Lizenz zugelassene Anzahl von Nutzern.
1.3 Produktions- und Testsysteme. Sofern im Rahmen der Bestellung nicht anderweitig vereinbart, ist der Kunde berechtigt, eine (1) Produktionskopie der lizenzierten Software und eine (1) zusätzliche Kopie der für die Produktionsumgebung lizenzierten Software für übliche Remote-Disaster-Recovery-Zwecke zu verwenden, die nicht als Produktionssysteme parallel zum Betrieb andere Kopien der Software in einer Produktionsumgebung verwendet werden darf. Darüber hinaus ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Anzahl zusätzlicher Kopien der für die Produktionsumgebung lizenzierten Software zu erwerben, die ausschließlich in einer Nichtproduktionsumgebung und ausschließlich zum Zwecke des Experimentierens und Testens der Software, sowie zur Entwicklung von Integrationen zwischen der Software und anderen Anwendungen, die sich in die Software integrieren lassen, unter ausschließlicher Verwendung von Integrationsmodulen der Software, die der Kunde im Rahmen dieser Vereinbarung lizenziert hat, und der Schulung der Mitarbeiter des Kunden an der Software („Testsysteme“) verwendet werden darf. Der Kunde kann aufgefordert werden, Hyland bestimmte Informationen bezüglich der beabsichtigten Nutzung solcher Testsysteme, wie beispielsweise Hersteller, Modellnummer, Seriennummer und Installationsort, zur Verfügung zu stellen. Sollte der Kunde das Testsystem zum Testen eines Upgrades oder Verbesserung der Software vor der Implementierung derselben in der Produktionsumgebung des Kunden verwendet, kann er sich an Hyland wenden, um Support wie in dieser Anlage beschrieben, zu erhalten. Der Kunde darf keine Kopien der Software erstellen, die nicht ausdrücklich durch diesen Abschnitt autorisiert sind.
1.4 Lizenzen von Drittanbietern. Die Software kann mit Software von Drittanbietern gebündelt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Hersteller, die im Bildschirm "Hilfe" der Software aufgeführt sind. Diese Software von Drittanbietern wird ausschließlich für die Verwendung innerhalb der Software lizenziert und darf nicht auf eigenständiger Basis verwendet werden. Ungeachtet des Vorstehenden nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die Software, abhängig von den lizenzierten Modulen, Open-Source-Software enthalten kann, die einer Open-Source-Lizenz unterliegt. In diesem Fall kann die Open-Source-Lizenz (eine Kopie davon ist in der Software enthalten) möglicherweise zusätzliche Rechte an dieser Open-Source-Software gewähren. Wenn die Software heruntergeladen und auf einem mobilen Gerät installiert wird, unterliegt die Nutzung dieser Software den Lizenzbedingungen für die Software, die in dem jeweiligen Anwendungsmarkt oder -Geschäft des Herstellers des mobilen Geräts enthalten ist oder dem Kunden oder Nutzer des Kunden in der Software zur Verfügung gestellt wird, und diese Vereinbarung regelt diese Nutzung nicht.
1.5 Integrationscode. Gegebenenfalls umfasst die Software auch alle Adapter oder Konnektoren, die von Hyland erstellt und von Hyland im Rahmen einer Integration zwischen der Software und einer Line-of-Business-Anwendung eines Drittanbieters zur Verfügung gestellt werden („Integrationscode“). Die Software umfasst auch alle von Hyland bereitgestellten Desktop-Hosts oder andere Content-Services-Software, die auf den Computer eines Nutzers heruntergeladenen werden, um die Funktionalität der Hyland-Produkte zu erweitern. Dieser Integrationscode und Desktop-Host dürfen nur in Kombination mit anderer Software und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung verwendet werden.
1.6 Audit-Rechte. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach Beendigung dieser Laufzeit gestattet der Kunde Hyland (nach zeitlich angemessener Mitteilung an den Kunden durch Hyland) währen der üblichen Geschäftszeiten den Zugriff auf Aufzeichnungen des Kunden und den Zugang zu den Einrichtungen des Kunden, um festzustellen, ob der Kunde die Lizenz- und Preisbedingungen dieser Vereinbarung einhält, gegebenenfalls einschließlich der Messung des Nutzungsvolumens des Kunden. Auf Anfrage von Hyland muss der Kunde im Zusammenhang mit auf Volumenbasis lizenzierter Software außerdem Berichte vorlegen, aus denen das Nutzungsvolumen des Kunden hervorgeht. Der Kunde wird in Bezug auf die Durchführung solcher Audits angemessen mit Hyland zusammenarbeiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass es dem Kunden untersagt ist, die Ergebnisse eines Benchmark-Tests mit der Software ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Hyland zu veröffentlichen, und dass er sich beim Abschluss dieser Vereinbarung nicht auf die zukünftige Verfügbarkeit von Programmen oder Diensten verlassen hat. Während der Durchführung des Audits dürfen von Hyland keine Informationen eingeholt werden, wenn diese Informationen (i) zu einer Verletzung der Vertraulichkeitsvereinbarung des Kunden mit Dritten führen würden; oder (ii) gegen Rechte oder Schutz in Bezug auf personenbezogene Daten verstoßen.
1.7 Anwendungen und Dienstleistungen Dritter. Die Software kann Funktionen enthalten, die es dem Kunden ermöglichen, auf die Software zuzugreifen oder sie mit den Anwendungen des Kunden oder den von Dritten bereitgestellten Anwendungen oder Diensten zu verknüpfen oder zu integrieren. Hyland übernimmt keine Verantwortung für solche Anwendungen oder Dienste, Websites oder Inhalte und unterstützt keine Websites, Anwendungen oder Dienste Dritter, die über die Software verlinkt oder integriert werden können. Alle Aktivitäten des Kunden mit solchen Dritten erfolgen ausschließlich zwischen dem Kunden und diesen Dritten.
1.8 ACS-spezifische Einschränkung. Wenn der Kunde Alfresco Content Services ("ACS") erwirbt, gilt die folgende Einschränkung: die Alfresco Content Services (ACS) umfassen eine Workflow-Funktion mit einem vorgegebenen Satz von Dokumentenprüfungs- und Genehmigungs-Workflows und einem Satz vorgegebener Managementaufgabenfunktionen. Der Kunde kann die vorgegebenen Workflows und Managementaufgaben, die mit dem ACS-Abonnement bereitgestellt werden, verwenden und ändern. Der Kunde darf die Workflow-Software jedoch nicht verwenden, um andere Arten von Workflows, Geschäftsprozessen und/oder Managementaufgaben zu entwerfen, zu erstellen oder auszuführen. Für derartige Verwendungen ist ein separates Abonnement für die Alfresco Process Services („APS“) Software erforderlich.
1.9 Nuxeo-Software. Wenn der Kunde Nuxeo-Software bestellt, unterliegt die Nuxeo-Software zusätzlichen Lizenzbedingungen, die unter https://legal.hyland.com/Customer-Legal-Center#nuxeo-subscription-terms abrufbar sind.
1.10 Abonnement für Cloud-Update-Software. Wenn der Kunde das Abonnement für Cloud-Update-Software in Bezug auf Software, die Funktionen enthält, die den Betrieb mit CUS-Tools ermöglichen, erwirbt, umfasst der Support auch die Bereitstellung von Upgrades und Verbesserungen über die CUS-Tools. Der Kunde stimmt zu, dass die CUS-Tools die Übertragung von CUS-Daten zwischen der Umgebung des Kunden und der Cloud von Hyland ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung des Cloud-Update-Software-Abonnements des Kunden ermöglichen. Aggregierte und anonymisierte CUS-Daten können von Hyland zur Verbesserung seiner Dienstleistungen und Produkte verwendet werden.
2. ABONNEMENTGEBÜHREN. Der Kunde zahlt Hyland Abonnementgebühren für die hierunter lizenzierte Software in der Höhe wie sie von Hyland in Rechnung gestellt wird; vorausgesetzt, dass der Kunde während der Erstlaufzeit der Vereinbarung Abonnementgebühren an Hyland für die anfängliche hierunter lizenzierte Software in Übereinstimmung mit der geltenden Bestellung zahlt. Nach Ablauf der Erstlaufzeit der Vereinbarung ist Hyland berechtigt, die Abonnementgebühren jährlich um bis zu zehn Prozent (10%) der Abonnementgebühren des Vorjahres zu erhöhen. Hyland stellt dem Kunden am oder nach dem Datum des Inkrafttretens die Abonnementgebühren für das erste Jahr der Erstlaufzeit in Rechnung. Diese Rechnung ist fällig und vom Kunden an Hyland in Übereinstimmung mit der Anlage - Allgemeine Geschäftsbedingungen zu zahlen. Für alle folgenden Jahre stellt Hyland dem Kunden die Abonnementgebühren vor Beginn des jeweiligen Jahres in Rechnung. Diese Rechnungen sind vom Kunden an Hyland zu oder vor Beginn des jeweiligen Jahres fällig und zahlbar. Falls der Kunde im Rahmen dieser Vereinbarung zusätzliche Software-Module lizenziert, stellt Hyland dem Kunden die Abonnementgebühren für diese zusätzlichen Software-Module anteilig in Rechnung, sobald Hyland die Bestellung für diese zusätzlichen Software-Module akzeptiert hat. Diese Rechnung ist fällig und vom Kunden an Hyland in Übereinstimmung mit der Anlage - Allgemeine Geschäftsbedingungen zu zahlen. Danach werden die Abonnementgebühren für diese zusätzlichen Software-Modulen in den nachfolgenden Rechnungen, die für die bestehende lizenzierte Software ausgestellt werden, enthalten sein.
3. ADD-ON-SERVICES.Wenn der Kunde einen Add-On-Service abonniert, werden die Gebühren für diesen Add-On-Service regelmäßig im Voraus in Rechnung gestellt, und der Kunde muss diese Rechnungen gemäß der Anlage - Allgemeine Geschäftsbedingungen bezahlen. Einige Add-On-Services werden möglicherweise auf Volumenbasis berechnet, für die Add-OnService Gebühren basierend auf der jeweiligen Volumennutzung nachträglich in Rechnung gestellt werden können. Sofern in einer separaten Anlage nicht anders angegeben, sind die Add-On Services Teil des Hyland Cloud Services.
4. SUCCESS PATHS.
4.1 Allgemein. Während der Laufzeit der Vereinbarung stellt Hyland dem Kunden die Success Path Services gemäß dem geltenden Success Path zur Verfügung.
4.2 Success Path Handbuch. Der vom Kunden ursprünglich erworbene Success Path ist im ursprünglichen Bestellformular festgelegt. Hyland ist berechtigt, das entsprechende Success Path Handbuch von Zeit zu Zeit zu ändern . Diese Änderungen gelten ab der nächsten Verlängerung des anwendbaren Produktabonnements des Kunden. Soweit Upgrades oder Downgrades des Success Paths für das jeweilige Produktabonnement des Kunden verfügbar sind, kann der Kunde den Success Path jederzeit upgraden, ein Downgrade dieses Success Path wird jedoch erst mit Beginn der nächsten Verlängerung des anwendbaren Produktabonnements wirksam.
4.3 Professionelle Dienstleistungen. Der Kunde stimmt zu, dass die Bedingungen für die Erbringung von Professionellen Dienstleistungen, die unter https://legal.hyland.com/Customer-Legal-Center#professional-services-schedule verfügbar sind, für alle Professionellen Dienstleistungen (wie in der Vereinbarung definiert) gelten, die Hyland für den Kunden erbringt.
5. ENTSCHÄDIGUNG BEI VERLETZUNG GEWERBLICHER SCHUTZRECHTE.
5.1 Allgemein. Hyland verpflichtet sich, (A) den Kunden gegen alle Ansprüche Dritter verteidigen, soweit diese geltend machen, dass die Software bei Nutzung durch den Kunden gemäß dieser Vereinbarung Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzt („Verletzungsansprüche“), und (B) den Kunden von allen Schäden, Geldstrafen oder Kosten freizustellen und schadlos zu halten, die von einem zuständigen Gericht endgültig zugesprochen werden (einschließlich angemessener Anwaltskosten) oder von Hyland im Rahmen einer Einigung im Zusammenhang mit einem Verletzungsanspruch vereinbart werden. Dies gilt unter der Maßgabe, dass Hyland: (a) unmittelbar in Kenntnis gesetzt wird, nachdem der Kunde über einen solchen Anspruch informiert wurde; (b) allein für die Verteidigung und etwaige Vergleichsverhandlungen in Bezug auf einen solchen Anspruch verantwortlich ist, vorausgesetzt, dass Hyland einen solchen Anspruch ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden nicht begleichen wird, wenn dieser Vergleich eine Bestimmung oder Anerkennung einer Haftung oder eines Fehlverhalten des Kunden oder eine andere Zahlungsverpflichtung des Kunden enthält; (c) die angemessene Unterstützung des Kunden bei der Verteidigung oder Beilegung eines solchen Anspruchs erhält; und (d) das Recht hat, beim Auftreten oder bei der Wahrscheinlichkeit (nach Ansicht von Hyland) des Auftretens einer Feststellung von einer Rechtsverletzung oder Missbrauch, dem Kunden das Recht zu verschaffen, die Software weiterhin zu nutzen, oder die relevanten Teile der Software durch andere gleichwertige, nicht rechtsverletzende Teile zu ersetzen.
5.2 Behebung und Rückerstattung. Ist Hyland nicht in der Lage, eine im obigen Abschnitt unter (d) genannten Optionen zu erfüllen, wird Hyland den rechtsverletzenden Teil der Software entfernen und dem Kunden den ungenutzten Teil der im Voraus bezahlten Gebühren für den gekündigten Teil des Produktabonnements erstatten.
5.3 Ausschlüsse. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen ist Hyland nicht verpflichtet, den Kunden von Verletzungsansprüchen freizustellen, zu verteidigen oder schadlos zu halten für Ansprüche zu entschädigen, die gegen den Kunden geltend gemacht werden und sich ergeben aus: (a) der Nutzung der Software durch den Kunden, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestattet ist; (b) der Kombination der Software mit einem Produkt, das dem Kunden nicht von Hyland zur Verfügung gestellt wurde; (c) der Änderung oder Ergänzung der Software, die nicht von Hyland oder einem seiner autorisierten Vertriebspartner vorgenommen wurde, der speziell von Hyland beauftragt wurde, diese Änderung oder Ergänzung vorzunehmen; oder (d) der Geschäftsmethoden oder -prozesse des Kunden.
6. MAßGEBLICHE SPRACHE. Hyland kann andere Versionen dieser Anlage in anderen Sprachen an dieser Online-Location zur Verfügung stellen. Diese englischsprachige Version dieser Anlage hat Vorrang vor allen anderen Versionen dieser Anlage, die an dieser Online-Location in einer anderen Sprache verfügbar sind, wenn das Vertragsdokument in englischer Sprache verfasst ist. Wenn das Vertragsdokument in einer anderen Sprache als Englisch verfasst ist (eine solche Sprache wird als „andere Sprache“ bezeichnet), diese Anlage jedoch nicht an dieser Online-Location in der anderen Sprache verfügbar ist, hat diese englischsprachige Version Vorrang vor allen anderen Versionen dieser Anlage, die an dieser Online-Location in einer anderen Sprache verfügbar sind.
Die aktuellste Version dieses Dokuments ist diejenige, die ab 12:00 Uhr EST (Eastern Standard Time) des Datums, das auf der Online-Version angegeben ist, veröffentlicht ist.