Effective February 25, 2026
Anlage - Professionelle Dienstleistungen
Diese Anlage – Professionelle Diensleistungen ("Anlage") ist Teil des Hyland-Rahmenvertrages, des Bestellformulars oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Kunden und Hyland, die diese Anlage durch Verweis einbezieht (“Vertragsdokument“). Wie hierin verwendet, bedeutet "Vereinbarung" das Vertragsdokument, einschließlich dieser Anlage, und jede andere Vereinbarung, in die das Vertragsdokument einbezogen ist.
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN.
Alle in dieser Anlage verwendeten Begriffe mit Großbuchstaben haben die Bedeutung, die ihnen in dieser Anlage oder, falls nicht in dieser Anlage definiert, die in der Vereinbarung zugeschriebene Bedeutung. Falls ein und derselbe Begriff an zwei (2) oder mehr verschiedenen Stellen in der Vereinbarung definiert ist, erhält der Begriff die Bedeutung, die je nach Kontext erforderlich ist.
„Arbeitsergebnisse“ bezeichnet Konfigurationen, Arbeitsabläufe, Integrationen, Leistungsfähigkeiten, Methodiken, Skripte, Designs, Programme (einschließlich speziell entwickelter Programme), Computeralgorithmen, technische Informationen, Entwicklungstools, Prozesse und alle anderen Ergebnisse, die von Hyland allein oder in Zusammenarbeit mit anderen bei der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Vereinbarung erstellt, entwickelt, entdeckt, konzipiert oder eingeführt wurden.
„Arbeitsstunde “ bezeichnet die Dienste einer (1) Person für einen Zeitraum von einer (1) Stunde (oder eines Teils davon) während der regulären Geschäftszeiten.
"Leistungsangebot" bedeutet entweder: (a) ein schriftliches Angebot, welches gemäß einer Anlage herausgegeben wird und welches die Professionelle Dienstleistungen enthält, die Hyland dem Kunden erbringt und welches vom Kunden und Hyland unterzeichnet wird; oder (b) eine vom Kunden eingereichte und von Hyland für die Dienstleistungserbringung akzeptierte Bestellung. Leistungsangebote gelten als vollumfänglich in diese Vereinbarung integriert.
„Spezifikationen“ bezeichnet die endgültigen Funktionsspezifikationen für Arbeitsergebnisse, sofern vorhanden, die von Hyland im Rahmen eines Leistungsangebots erstellt wurden.
1. AUSFÜHRUNG. Hyland wird die in einem einvernehmlich vereinbarten Leistungsangebot beschriebenen Professionellen Dienstleistungen zu einem von den Parteien einvernehmlich festgelegten Zeitpunkt und Zeitplan ausführen. Wenn Verzögerungen bei der Ausführung solcher Professionellen Dienstleistungen ausschließlich auf falsche Informationen, falsche Annahmen oder Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden im Zusammenhang mit einem Leistungsangebot zurückzuführen sind, kann der Terminplan für das betreffende Projekt verlängert werden. Hyland übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Kosten oder Aufwendungen, die sich aus solchen Verzögerungen ergeben. Für den Fall, dass die Erfüllung eines in einem Leistungsangebots festgelegten Meilensteins aufgrund einer Verzögerung, die ausschließlich von Hyland verursacht wurde, nicht erreicht wird und sofern dieser Grund kein Ereignis höherer Gewalt ist, wie in der Vereinbarung beschrieben, stimmt Hyland zu, ohne zusätzliche Kosten für den Kunden, die zusätzlichen Ressourcen und das Personal bereitzustellen, welche erforderlich sind, um sicherzustellen, dass eine solche Verzögerung nicht zu Verzögerungen späterer Meilensteine oder des Abschlusses der Professionellen Dienstleistungen führt. Die Parteien vereinbaren, dass alle in dieser Anlage beschriebenen Professionellen Dienstleistungen oder Arbeitsergebnisse, die vor der Unterschrift dieser Vereinbarung durch die Parteien ganz oder teilweise erbracht oder entwickelt wurden, dennoch allen Bestimmungen und Bedingungen dieser Anlage unterfallen.
2. ÄNDERUNGEN DES LEISTUNGSANGEBOTS. Jede Partei ist jederzeit berechtigt, eine angemessene Änderung eines Leistungsangebots zu beantragen. Jede angeforderte Änderung, die die Parteien gegenseitig akzeptieren (eine „Änderung“), wird in einem schriftlichen Änderungsauftrag aufgeführt, der von Hyland erstellt und von beiden Parteien vereinbart und unterzeichnet wird, wobei ausdrücklich auf das entsprechende Leistungsangebot verwiesen wird. Falls sich die Parteien nicht auf eine vorgeschlagene Änderung oder einen vorgeschlagenen Änderungsauftrag einigen können und sich diese vorgeschlagene Änderung auf eine wesentliche Komponente des Projekts bezieht, die Gegenstand des entsprechenden Leistungsangebots ist, kann jede Partei dieses Leistungsangebot mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen im Voraus durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.
3. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN.
3.1 Unterstützung und Verpflichtungen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, mit Hyland bei der Erbringung von Professionellen Dienstleistungen im Rahmen eines Leistungsangebots zusammenzuarbeiten und Hyland zu unterstützen. Darüber hinaus wird der Kunde die im entsprechenden Leistungsangebot angegebenen Ressourcen bereitstellen. Zudem wird der Kunde alle Verpflichtungen erfüllen, die der Kunde gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Leistungsangebots erfüllen muss. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Fähigkeit von Hyland, die Professionellen Dienstleistungen zu erbringen, den festgelegten Leistungsplan einzuhalten und die Dienstleistungsgebühren in angemessener Weise mit den im Leistungsangebot angegebenen Schätzungen in Übereinstimmung zu bringen, beeinträchtigt werden kann, wenn der Kunde es versäumt, Unterstützung zu leisten und seine Verpflichtungen aus dem entsprechenden Leistungsangebot zu erfüllen. Während eines Zeitraums, in dem Hyland Professionelle Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung erbringt, muss der Kunde dem Hyland-Projektteam einen unabhängigen lokalen (vor Ort) und Remote-Zugriff (außerhalb des Standorts) gewähren und zwar über sichere Verbindungen, wie etwa eine Netzwerkverbindung, eine VPN-Verbindung oder andere ähnliche Methoden, sowie spezieller Benutzerkonten mit entsprechenden Berechtigungen für die entsprechende Software, Hardware oder virtueller Maschinen, die dem entsprechenden Softwaresystem zugeordnet sind. Remote- und lokaler Zugriff wird für alle bereitgestellten Umgebungen, einschließlich der Produktionsumgebung, gewährt.
3.2 Drittsoftware Nutzungsrechte. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen und sofern der Kunde Hyland auffordert, Professionelle Dienstleistungen für oder in Bezug auf Software von Drittanbietern zu erbringen, sichert der Kunde gegenüber Hyland zu, dass er alle erforderlichen Nutzungsrechte an Drittsoftware hat, um dies Hyland zu ermöglichen.
3.3 Schutz der Kundensysteme. Sofern es sich nicht um Cloud Services handelt, die von Hyland gehostet werden, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er allein dafür verantwortlich ist, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um seine Computersysteme zu isolieren und zu sichern oder anderweitig zu archivieren, einschließlich seiner Computer Programme, Daten und Dateien.
3.4 Sichere Arbeitsumgebung. Der Kunde ist dafür verantwortlich und stellt sicher, dass alle angemessenen und rechtlichen Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden und voll funktionsfähig sind, um Hyland-Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer während dem Aufenthalt beim Kunden zu schützen.
4. DIENSTLEISTUNGSGEBÜHREN. Sofern in den jeweiligen Dienstleistungsangeboten nichts spezifisches vereinbart wurde: (a) berechnet Hyland dem Kunden Dienstleistungsgebühren für Dienstleistungen zum jeweils aktuellen Standard-Listenpreis von Hyland für die entsprechenden Dienstleistungen und (b) stellt Hyland dem Kunden monatlich nachträglich, Gebühren für Dienstleistungen in Rechnung, basierend auf der Anzahl der für die Fertigstellung des Projekts erforderlichen Arbeitsstunden und den geltenden Stundengebühren und der Kunde hat jede solche Rechnung gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung vollständig zu bezahlen. Alle Schätzungen der Gebühren oder Arbeitszeiten, die für die Fertigstellung des Projekts erforderlich sind, sind ungefähre Angaben zu der voraussichtlichen Höhe der Gebühren und der Zeit, die für die Fertigstellung des Projekts erforderlich sind. Die tatsächliche Anzahl der Arbeitsstunden kann variieren.
5. REISEKOSTEN UND SPESEN. Alle üblichen und angemessenen Auslagen und Kosten, die Hyland im Zusammenhang mit der Erbringung von Professionellen Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen (einschließlich Gebühren und Kosten für Reisen, Mahlzeiten, Unterkunft und Registrierungsanforderungen für Drittanbieter) gemäß den geltenden internen Richtlinien von Hyland für die Erstattung von Kosten und Aufwendungen an seine Mitarbeiter, sind Hyland gegenüber zu erstatten. Sofern in einem entsprechenden Leistungsangebot nichts anderes vereinbart ist, stellt Hyland dem Kunden alle erstattungsfähigen Kosten und Aufwendungen monatlich nachträglich in Rechnung und der Kunde hat jede solche Rechnung gemäß –den Bestimmungen der Vereinbarung vollständig zu bezahlen.
6. GEWÄHRLEISTUNG FÜR PROFESSIONELLE DIENSTLEISTUNGEN
6.1 Für einen Zeitraum von sechzig (60) Tagen ab dem Datum der Fertigstellung der Professionellen Dienstleistungen gewährleistet Hyland gegenüber dem Kunden, dass diese Professionellen Dienstleistungen in guter und fachmännischer Weise und im Wesentlichen gemäß den Branchenstandards erbracht wurden.
6.2 Gewährleistungsansprüche. Die einzige Verpflichtung von Hyland und der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden bei Nichtkonformitäten, die der Kunde Hyland während der geltenden Gewährleistungsfrist schriftlich gemeldet hat, besteht darin, entweder: (a) die nicht konformen Professionellen Dienstleistungen erneut zu erbringen, was die Bereitstellung einer angemessenen Umgehungslösung für die Nichtkonformität einschließen kann; oder (b) wenn Hyland feststellt, dass die Behebung der Nichtkonformität nicht praktikabel ist, diese Vereinbarung in Bezug auf die nicht konformen Professionellen Dienstleistungen zu kündigen; in diesem Fall wird Hyland dem Kunden nach Erfüllung seiner Kündigungsverpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung die vom Kunden im Voraus bezahlten und auf die nicht konformen Professionellen Dienstleistungen entfallenden nicht genutzten Gebühren zurückerstatten.
7. ARBEITSERGEBNISSE.
7.1 Lizenz für Arbeitsergebnisse. Während der Laufzeit der Vereinbarung und vorbehaltlich der Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch den Kunden gewährt Hyland dem Kunden eine beschränkte, nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Arbeitsergebnisse, jedoch nur in Verbindung mit der autorisierten Nutzung des Produkts oder anderen Hyland-Produkten oder -Diensten (zusammen “ Hyland-Kernprodukte”), mit denen dieses Arbeitsergebnis von Hyland zur Nutzung durch den Kunden geliefert wurde. Dem Kunden ist es untersagt: (a) Kopien von Arbeitsergebnissen anzufertigen oder deren Anfertigung zu genehmigen; (b) Hyland-Hinweise in den Arbeitsergebnissen zu entfernen; (c) die Arbeitsergebnisse an Dritte zu verkaufen, zu übertragen, zu vermieten, zu leasen, auf Zeit zu überlassen oder unterzulizenzieren; oder (d) die Arbeitsergebnisse aus irgendeinem Grund zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode aus den Arbeitsergebnissen abzuleiten, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich erlaubt, weil es unerlässlich ist, diese Informationen zu erhalten, um die Interoperabilität eines unabhängig erstellten Computerprogramms mit anderen Programmen zu erreichen (§ 69e UrhG) oder zur Dekompilierung oder Vervielfältigung der Software nach den Bestimmungen des § 69d UrhG. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit der Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden, die Arbeitsergebnisse nicht kopiert und auf zusätzlichen Servern installiert werden dürfen, es sei denn, der Kunde hat eine Lizenz dafür erworben. Alle Beschränkungen für die Nutzung der Hyland-Kernprodukte, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Exportbeschränkungen und Endnutzerbestimmungen der US-Regierung, gelten ebenfalls für die Arbeitsergebnisse. Wenn die Lizenz für die Hyland-Kernprodukte, mit der ein solches Arbeitsergebnis von Hyland zur Nutzung durch den Kunden geliefert wurde, endet, erlischt auch das Recht des Kunden zur Nutzung des betreffenden Arbeitsergebnisses. Alle nach der Kündigung bestehenden Rechte und Pflichten in Bezug auf die jeweiligen Hyland-Kernprodukte, gelten auch für die Arbeitsergebnisse.
7.2 Gewährleistung für Arbeitsergebnisse. Für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab und einschließlich des Datums, an dem Hyland dem Kunden ein fertiges Arbeitsergebnis geliefert hat, gewährleistet Hyland dem Kunden, dass dieses Arbeitsergebnis bei ordnungsgemäßer Installation und ordnungsgemäßer Nutzung in allen wesentlichen Aspekten wie in der Spezifikation beschrieben funktioniert. Die Bestimmungen dieser Gewährleistung gelten nicht und Hyland übernimmt keine Haftung für eine Nichtkonformität für Arbeitsergebnis, die (a) vom Kunden oder einem Dritten modifiziert oder ergänzt wurden, (b) in Kombination mit Geräten oder Software verwendet wurden, die nicht mit der Spezifikation übereinstimmen, oder (c) falsch oder missbräuchlich verwendet wurden.
Die einzige Verpflichtung von Hyland und das einzige und ausschließliche Recht des Kunden bei Nichteinhaltung der ausdrücklichen beschränkten Gewährleistung gemäß diesem Abschnitt lauten wie folgt: Sofern der Kunde Hyland innerhalb der geltenden 1-Jahres-Frist schriftlich über die Nichtkonformität benachrichtigt, wird Hyland entweder (a) das nicht konforme Arbeitsergebnis reparieren oder ersetzen, was die Lieferung einer angemessenen Umgehungslösung für die Nichtkonformität beinhalten kann; oder (b) wenn Hyland feststellt, dass eine Reparatur oder ein Ersatz des Arbeitsergebnisses wirtschaftlich nicht praktikabel ist, diese Anlage in Bezug auf das nicht konforme Arbeitsergebnis kündigen; in diesem Fall erstattet Hyland, sofern der Kunde seinen Verpflichtungen bei der Kündigung nachkommt, einen Teil der vor dem Zeitpunkt der Kündigung bezahlten Dienstleistungsgebühren in Bezug auf die Erstellung und Implementierung eines solchen Arbeitsergebnisses. Die gesetzlichen Schadenersatzansprüche des Kunden bleiben vorbehaltlich der ausdrücklichen Bestimmungen dieser Vereinbarung unberührt.
7.3 Entschädigung für die Verletzungen gewerblicher Schutzrechte durch Arbeitsergebnisse. Hyland erklärt sich damit einverstanden, den Kunden von jeglicher Haftung und allen Kosten, einschließlich angemessener Anwaltskosten, freizustellen, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen, Handlungen oder Verfahren Dritter ergeben, die gegen den Kunden aufgrund einer Verletzung oder widerrechtlichen Aneignung eines Patents, eines eingetragenen Urheberrechts oder einer eingetragenen Marke eines Dritten, durch die Arbeitsergebnisse erhoben werden, vorausgesetzt, dass Hyland: (a) sofort benachrichtigt wird, nachdem der Kunde über einen solchen Anspruch informiert wurde; (b) die alleinige Verantwortung für die Verteidigung und etwaige Vergleichsverhandlungen in Bezug auf einen solchen Anspruch trägt, vorausgesetzt, dass Hyland einen solchen Anspruch nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden vergleicht, wenn ein solcher Vergleich eine Vereinbarung oder ein Eingeständnis oder eine Anerkennung einer Haftung oder eines Fehlverhaltens seitens des Kunden enthält oder anderweitig eine Zahlung durch den Kunden erfordert; (c) die angemessene Kooperation des Kunden bei der Verteidigung oder Beilegung eines solchen Anspruchs erhält; und (d) das Recht hat, beim Eintreten oder bei der Wahrscheinlichkeit (nach Ansicht von Hyland) eines Verstoßes oder einer widerrechtlichen Aneignung entweder dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung der Arbeitsergebnisse zu verschaffen, oder die betreffenden Teile der Arbeitsergebnisse durch andere gleichwertige, nicht rechtsverletzende Teile zu ersetzen.
7.3.1 Beseitigung und Rückerstattung. Wenn Hyland nicht in der Lage ist, eine der in obigen Abschnitt 7.3(d) genannten Optionen zu erfüllen, entfernt Hyland den rechtsverletzenden Teil der Arbeitsergebnisse und erstattet dem Kunden die vollen Dienstleistungsgebühren, die der Kunde gegebenenfalls für die Erstellung und Implementierung der rechtsverletzenden Arbeitsergebnisse bezahlt hat.
7.3.2 Ausschlüsse. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen ist Hyland gegenüber dem Kunden nicht verpflichtet, Ansprüche gegen den Kunden zu verteidigen oder zu befriedigen, die sich ergeben aus: (a) Kundendaten; (b) der Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden, sofern dies nicht ausdrücklich in dieser Anlage gestattet ist; (c) der Kombination der Arbeitsergebnisse mit anderen Produkten, die Hyland dem Kunden nicht zur Verfügung gestellt hat; (d) der Änderung oder Ergänzung der Arbeitsergebnisse, die nicht von Hyland oder einem seiner autorisierten Lösungsanbieter vorgenommen wurde, welcher speziell von Hyland mit der Durchführung einer solchen Änderung oder Ergänzung beauftragt wurde; oder (e) den Geschäftsmethoden oder -prozessen des Kunden.
8. ANWENDUNG DER BESTIMMUNGEN DER VEREINBARUNG AUF ARBEITSERGEBNISSE UND PROFESSIONELLE DIENSTLEISTUNGEN. Arbeitsergebnisse und Professionelle Dienstleistungen gelten als Produkte im Sinne der Bestimmungen über Haftungsbeschränkung und Eigentumsrechte, die in der Vereinbarung enthalten sind.
9. KÜNDIGUNG.
9.1 Kündigung eines Leistungsangebots. Jede Partei ist berechtigt jedes Leistungsangebot im Falle eines Vertragsverstoßes entsprechend den Bestimmungen der Ziffer 14.2.1 der Vereinbarung zu kündigen. Mit Ausnahme der Kündigung aufgrund eines vertraglichen Verstoßes seitens Hyland ist der Kunde verpflichtet, alle Dienstleistungsgebühren, die sich auf von Hyland vor Wirksamkeit der Kündigung erbrachten Professionellen Dienstleistungen beziehen, und alle zusätzlichen erstattungsfähigen und nicht vermeidbaren Kosten oder Aufwendungen zu entrichten. Darüber hinaus ist das gesamte Eigentum jeder Partei, das sich im Zusammenhang mit den im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Professionellen Dienstleistungen im Besitz der anderen Partei befindet, zurückzugeben.
10. MASSGEBLICHE SPRACHE. Hyland kann andere Versionen dieses Dokuments in anderen Sprachen an dieser Online-Location zur Verfügung stellen. Diese englischsprachige Version dieses Dokuments hat Vorrang vor allen anderen Versionen dieses Dokuments, die an dieser Online-Location in einer anderen Sprache verfügbar sind, wenn das Vertragsdokument in englischer Sprache verfasst ist. Wenn das Vertragsdokument in einer anderen Sprache als Englisch verfasst ist (eine solche Sprache wird als „andere Sprache“ bezeichnet), dieses Dokument jedoch nicht an dieser Online-Location in der anderen Sprache verfügbar sind, hat diese englischsprachige Version Vorrang vor allen anderen Versionen dieses Dokuments, die an dieser Online-Location in einer anderen Sprache verfügbar sind.
Die aktuellste Version dieses Dokuments ist diejenige, die ab 12:00 Uhr EST (Eastern Standard Time) des Datums, das auf der Online-Version angegeben ist, veröffentlicht ist.