Effective August 12th 2025
ANLAGE - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Anlage Allgemeine Geschäftsbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „Anlage – Allgemeine Geschäftsbedingungen“) ist Teil des Rahmenvertrags, des Bestellformulars oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Kunden und Hyland, in die diese Anlage Allgemeine Geschäftsbedingungen durch Verweis aufgenommen wird (das „Vertragsdokument“). In diesem Dokument bezeichnet der Begriff „Vereinbarung“ das Vertragsdokument, einschließlich dieser Anlage Allgemeine Geschäftsbedingungen, und jede andere Vereinbarung, in die das Vertragsdokument einbezogen wurde.
Diese Anlage für allgemeine Geschäftsbedingungen enthält Bedingungen, die für alle Produktlizenzen oder Dienstleistungen gelten, die Sie bei Hyland erwerben. Diese anderen Anlagen können spezifischere Bedingungen enthalten, die dann jeweils für die dort geregelten Produktlizenzen oder Dienstleistungen gelten. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen dieser Anlage - Allgemeine Geschäftsbedingungen und einer anderen Anlage hat die andere Anlage in Bezug auf den Gegenstand dieser anderen Anlage Vorrang. Für den Fall, dass dasselbe Thema sowohl in dieser Anlage - Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in einer anderen Anlage behandelt wird, die jeweiligen Bedingungen jedoch nicht in Konflikt stehen, gelten die Bestimmungen sowohl dieser Anlage - Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch die der anderen Anlage. Die in dieser Anlage - Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendeten definierten Begriffe können sowohl in dieser als auch in einer anderen Anlage definiert sein.
1. LAUFZEIT; BEENDIGUNG; FORTBESTEHEN VON BESTIMMUNGEN NACH ABLAUF ODER KÜNDIGUNG.
1.1 Laufzeit der Vereinbarung und der Produktabonnements. Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt mit Datum des Inkrafttretens und dauert so lange an, bis alle Produktabonnements gekündigt oder beendet wurden. Die Laufzeit eines Produktabonnements ist die Erstlaufzeit. Diese verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, eine der Parteien teilt mindestens dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich mit, dass sie die Laufzeit nicht verlängern möchte. In diesem Fall endet diese Anlage - SaaS am Ende der jeweils aktuellen Laufzeit. Sofern der Kunde Zusatzlizenzen oder Zusatzservices zu einem Produktabonnement über ein Bestellformular oder eine Bestellung erwirbt, entspricht die Laufzeit solcher Zusatzlizenzen oder Zusatzdienste der Laufzeit des bestehenden Produktabonnements, es sei denn, dies ist auf dem Bestellformular abweichend geregelt.
1.2 Kündigung durch jede Partei.
1.2.1 Jede Partei kann die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Bestimmung der Vereinbarung verletzt hat und die Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über die Verletzung durch die nicht verletzende Partei geheilt hat. Im Falle einer Kündigung durch den Kunden erstattet Hyland dem Kunden alle im Voraus bezahlten Gebühren für Software, Hyland Cloud Services, Success Path oder Professionelle Dienstleistungen, die nach dem Datum der Wirksamkeit der Kündigung erbracht werden sollten.
1.2.2 Wenn die Einhaltung der Bedingungen dieser Anlage - SaaS durch eine der Parteien gegen ein Gesetz oder eine Vorschrift verstößt, das/die nach dem Datum des Inkrafttretens eingeführt oder geändert wurde, kann der Kunde bzw. Hyland diese Anlage - SaaS mit einer Frist von dreißig (30) Tagen durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei kündigen.
1.3 Bestimmte Auswirkungen oder Folgen der Kündigung; Fortbestehen bestimmter Bestimmungen.
1.3.1 Allgemein. Eine Beendigung der Vereinbarung entbindet die Parteien nicht von ihren Verpflichtungen, die zum Zeitpunkt der Beendigung im Rahmen der Vereinbarung bestanden, einschließlich der Verpflichtung der Partei, alle aufgelaufenen oder fälligen Gebühren und Entgelte für einen Zeitraum oder ein Ereignis zu zahlen, das am oder vor dem Datum des Inkrafttretens der Beendigung oder des Ablaufs der Vereinbarung eingetreten ist. Alle Verbindlichkeiten, die vor dem Datum der Kündigung angefallen sind, bleiben bestehen.
1.3.2 Fortbestehen bestimmter Verpflichtungen. Alle Bestimmungen der Vereinbarung, die ihren Natur nach über den Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung hinausgehen, bleiben bestehen und in Kraft. Zur Klarstellung: dies umfasst alle Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Bestimmungen über Marketing und Werbung.
1.3.3 Zusätzliche Folgen der Beendigung. Bei Beendigung der Vereinbarung endet jede Lizenz zur Nutzung der Software oder des Hyland Cloud Services automatisch und ohne weitere Maßnahmen seitens einer der Parteien. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich: (a) jegliche Nutzung der Software, der Dokumentation und, falls zutreffend, des Hyland Cloud Services einzustellen; und (b) im Falle von Software und Dokumentation, die unter der Kontrolle des Kunden befinden, entweder: (i) die Software und Dokumentation an Hyland zurückzugeben oder (ii) mit vorheriger Genehmigung von Hyland die Software und Dokumentation zu vernichten und Hyland schriftlich zu bestätigen, dass der Kunde die Vernichtung vorgenommen hat.
2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN.
2.1 Rechnungsstellung. Alle Rechnungen werden von Hyland elektronisch an den Kunden an die „Kreditorenbuchhaltung“ oder an eine solche andere Person oder Abteilung gesendet, die der Kunde von Zeit zu Zeit Hyland schriftlich mitteilt. Falls eine Rechnung einen Abrechnungsfehler enthält, kann Hyland eine neue Rechnung ausstellen, um den Fehler zu beheben.
2.2 Allgemeine Zahlungsbedingungen. Sofern in der Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, hat der Kunde alle Beträge binnen dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Erhalts der Rechnung zu bezahlen.
2.3 Steuern und staatliche Abgaben. Alle Zahlungen im Rahmen dieser Vereinbarung verstehen sich exklusive aller anfallenden Steuern und staatlichen Abgaben (z. B. Zölle), die alle vom Kunden zu zahlen sind (mit Ausnahme der Steuern auf das Einkommen von Hyland). Für den Fall, dass der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, Steuern einzubehalten, verpflichtet sich der Kunde, Hyland alle erforderlichen Belege und Unterlagen vorzulegen, die eine solche Zahlung belegen. Falls Hyland gesetzlich verpflichtet ist, Steuern oder staatliche Abgaben im Namen oder auf Rechnung des Kunden abzuführen, verpflichtet sich der Kunde, Hyland innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Benachrichtigung entsprechend zu entschädigen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Hyland vor jeder Überweisung, die Hyland im Namen oder auf Rechnung des Kunden vornehmen muss, gültige Steuerbefreiungsbescheinigungen vorzulegen, sofern diese Bescheinigungen erforderlich sind.
2.4 Beilegung von Streitgkeiten über Bestrittene Beträge. Im Falle von Bestrittenen Beträgen (wie unten definiert), die rechtzeitig gemäß diesem Abschnitt bestritten werden, werden beide Parteien angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Streit innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei Hyland beizulegen. Bleibt ein Bestrittener Betrag nach Ablauf dieser 30-Tage Frist in gutem Glauben strittig, vereinbaren die Parteien, dass sich mindestens ein Mitglied des oberen Managements innerhalb von zehn (10) Kalendertagen für ein Treffen zur Verfügung stellt, um zu versuchen, den Streit beizulegen. Sofern die Streitigkeit hiernach nicht beigelegt wird, kann jede Partei beim zuständigen Gericht ein Gerichtsverfahren einleiten, um über den Streitfall zu entscheiden. Der Begriff „Bestrittene Beträge" bezeichnet die Beträge auf einer Rechnung, die die andere Partei Hyland gegenüber in gutem Glauben bestreitet und im Hinblick auf die sie sich nach Kräften um eine Beilegung des Streits bemüht.
2.5 Währung; Lieferung von Materiellen Schlüssel und CDs. Alle Gebühren, Kosten und Auslagen im Rahmen dieser Vereinbarung werden in der auf der jeweiligen Bestellung oder in dem von Hyland akzeptierten Bestellformular genannten Währung ausgewiesen und in Rechnung gestellt, und alle Zahlungen, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erforderlich sind, sind in dieser Währung zu leisten. Die Lieferung von materiellen Schlüsseln und CDs, falls vorhanden, erfolgt FOB Hylands (oder verbundene Unternehmen von Hyland) Büros.
2.6 Schulung. Hyland bietet dem Kunden und seinen Mitarbeitern Schulungskurse an, wie auf dem Schulungs-Webportal von Hyland beschrieben (derzeit https://university.hyland.com/). Die Schulungsgebühren für solche Kurse werden zu den zum Zeitpunkt der Anmeldung des Kunden zur Schulung gültigen Preisen von Hyland bestimmt. Hyland stellt dem Kunden die anfallende Schulungsgebühr bei Anmeldung zu jeder Schulung in Rechnung. Diese Rechnung ist gemäß dieser Vereinbarung fällig und zahlbar. Falls der Kunde die Schulung im Voraus bezahlt, läuft diese vorausbezahlte Schulung zwölf (12) Monate nach (a) dem Datum, an dem Hyland die Bestellung dieser Schulung annimmt, oder (b) dem Datum des Inkrafttretens des entsprechenden Bestellformulars für eine solche Schulung, ab (je nachdem welches Datum zuerst eintritt).
3. VERTRAULICHE INFORMATIONEN.
3.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die im Rahmen dieser Vereinbarung offengelegt werden und die mit "proprietär" oder "vertraulich" gekennzeichnet sind, von denen die empfangende Partei weiß, dass sie vertraulich sind, oder die so beschaffen sind, dass sie üblicherweise zwischen Geschäftspartnern vertraulich sind, es sei denn, es gelten die Bestimmungen des nächsten Satzes. Zu den Vertraulichen Informationen gehören nicht Informationen,: (a) die der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei gegen diese Vereinbarung verstoßen hat, (b) in Bezug auf die die empfangende Partei nachweist, dass sie sich vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei im Besitz der empfangenden Partei befanden, (c) die die empfangende Partei von einem Dritten erhält, der gegenüber der offenlegenden Partei nicht durch Beschränkungen, Verpflichtungen oder Geheimhaltungspflichten gebunden ist, oder (d) in Bezug auf die die empfangende Partei nachweist, dass sie sie unabhängig und ohne Bezugnahme auf die Informationen der jeweils anderen Partei entwickelt hat.
3.2 Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie als Empfänger Vertraulicher Informationen der anderen Partei oder deren verbundener Unternehmen die gleiche Sorgfalt zum Schutz Vertraulicher Informationen der anderen Partei walten lässt, die sie zum Schutz ihrer eigenen Vertraulichen Informationen verwendet, in jeden Fall aber nicht weniger als angemessene Sorgfalt, und solche Vertraulichen Informationen nicht zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder gerichtlich angeordnet oder in dieser Vereinbarung vorgesehen. Jede Partei haftet und ist verantwortlich für jeden Verstoß gegen diesen Abschnitt, der von Mitarbeitern, Vermittlern, Beratern, Auftragnehmern oder Vertretern dieser Partei begangen werden.
4. EIGENTUM UND VERBOTENE HANDLUNGEN.
4.1 Eigentum. Hyland und seine Lieferanten sind Eigentümer der Software, Arbeitsergebnisse, Dokumentation, Hyland Cloud-Services, Add-On-Services und Innovationen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf alle weltweiten Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Marken sowie aller geschützten und vertraulichen Informationsrechte an oder verbunden mit dem Vorstehenden. Die Software, Dokumentation, Hyland Cloud-Services, Add-On-Services, Innovationen und Arbeitsergebnisse sind durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Es werden keine Eigentumsrechte an der Software, dem Hyland Cloud-Services, den Add-On-Services, den Innovationen oder den Arbeitsergebnissen auf den Kunden übertragen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass nichts in dieser Vereinbarung oder den zugehörigen Dokumenten ihm Rechte, Titel oder Interessen an der Software, dem Hyland Cloud-Services, den Add-On-Software, der Dokumentation, den Innovationen oder den Arbeitsergebnissen verleiht, mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung gewährten eingeschränkten ausdrücklichen Rechte. DIESE VEREINBARUNG IST KEIN WERKVERTRAG. Der Kunde darf zu keinem Zeitpunkt ein Pfandrecht oder Sicherungsrecht an oder auf Komponenten der Software, des Hyland Cloud-Services, der Add-On-Services, der Dokumentation, der Innovationen oder der Arbeitsergebnisse einreichen oder erhalten.
4.2 Verbotene Handlung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden: (a) keine Urheberrechts-, Marken- oder andere Schutzrechtshinweise, die auf oder während der Verwendung der Software,, der Arbeitsergebnisse, der Dokumentation, des Hyland Cloud-Services, oder der Add-On-Services erscheinen, zu entfernen; (b) die Software, die Arbeitsergebnisse, die Dokumentation, den Hyland Cloud-Service, oder die Add-On-Services nicht an Dritte zu verkaufen, zu übertragen, zu vermieten, zu verleasen, unterzulizenzieren oder die Software, Arbeitsergebnisse, Dokumentation, den Hyland Cloud-Service, oder Add-On-Services zur Verarbeitung von Daten Dritter als Dienstleistungsunternehmen, Anwendungsdienstleister oder anderweitig für den Geschäftsbetrieb Dritter zu nutzen; (c) sofern dies nicht ausdrücklich in Bezug auf Arbeitsergebnisse gestattet ist, die Software, die Arbeitsergebnisse, den Hyland Cloud-Service, die Add-On-Services oder die Dokumentation nicht zu ändern oder zu modifizieren oder keine davon abgeleiteten Werke zu entwickeln; (d) die Software, die Arbeitsergebnisse, die Dokumentation, den Hyland Cloud-Service oder die Add-On-Services (und dier hierfür verwendeten Komponenten, Modelle, Algorithmen oder Systeme) ganz oder teilweise nicht zu entziffern, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder zu versuchen, den Quellcode davon abzuleiten oder auf andere Weise versuchen sich unberechtigten Zugriff darauf zu verschaffen (es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich erlaubt, weil es unerlässlich ist, diese Informationen zu erhalten, um die Interoperabilität eines unabhängig erstellten Computerprogramms mit anderen Programmen zu erreichen (§ 69e UrhG) oder zur Dekompilierung oder Vervielfältigung der Software nach den Bestimmungen des § 69d UrhG) oder auf andere Weise versuchen sich unberechtigten Zugriff darauf zu verschaffen, oder an einer in der Veröffentlichung „NIST AI 100-2 E2025“ unter „Adversarial Machine Learning: A Taxonomy and Terminology of Attacks and Mitigations“ beschriebenen feindseligen Handlung teilzunehmen; oder (e) den Hyland Cloud Service oder die Software in Verbindung mit einer Alfresco Community Version zu kombinieren, aufzurufen, zu verlinken oder anderweitig zu nutzen oder einen der Dienste für Alfresco Community Versionen oder für nicht lizenzierte Benutzer zu nutzen.. Der Kunde ist für alle Handlungen seiner Benutzer und die Einhaltung dieser Vereinbarung verantwortlich.
5. GARANTIE- UND GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNGEN.
Produktgewährleistung. Hyland gewährleistet, dass die Software und der Hyland Cloud Service bei bestimmungsgemäßer Verwendung gemäß dieser Vereinbarung im Wesentlichen gemäß der entsprechenden Dokumentation funktioniert („Produktgewährleistung“).
Gewährleistung für Professionelle Dienstleistungen. Für einen Zeitraum von sechzig (60) Tagen ab dem Datum des Abschlusses der Professionellen Dienstleistungen gewährleistet Hyland gegenüber dem Kunden, dass diese Professionellen Dienstleistungen in fachmännischer Weise und im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den Industriestandards erbracht wurden.
Diese oben genannten Gewährleistungen gelten nicht und Hyland haftet nicht für etwaige Gewährleistungsfälle, soweit diese durch Folgendes verursacht wurden oder mit diesen Fällen damit in Zusammenhang stehen: (i) fehlerhafte Daten oder Prozesse, die vom Kunden oder einem Dritten verwendet oder bereitgestellt werden; (ii) Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus dieser Vereinbarung; (iii) Komponente der Software oder des Hyland Cloud Services, die vom Kunden oder einem Dritten geändert, falsch oder missbräuchlich verwendet wurden, (iv) Probleme innerhalb oder Auswirkungen auf die Computerumgebung des Kunden, einschließlich Softwareanwendungen, Hardware, Netzwerk- oder Internetverbindungen von Drittanbietern, (v) das Versäumnis des Kunden, das neueste Update, das allgemein für Kunden verfügbar gemacht wurde, oder ein anderes Update, das das Problem behebt, zu installieren; (vi) ein Ereignis höherer Gewalt; oder (vii) wenn die Software oder der Hyland Cloud Service in Kombination mit Geräten oder Software verwendet wird, die nicht von Hyland bereitgestellt werden oder nicht mit der Dokumentation übereinstimmen.
Abhilfe bei Gewährleistungsfällen: Die einzige Verpflichtung von Hyland und das einzige ausschließliche Recht des Kunden bei Gewährleistungsfällen, die durch den Kunden gemeldet wurden, lautet wie folgt: Hyland wird (a) das nicht konforme Software-Modul reparieren oder ersetzen oder die Leistungen erneut erbringen, was die Lieferung eines angemessenen Workarounds für die Nichtkonformität beinhalten kann; oder (b) falls Hyland feststellt, dass die Korrektur der Nichtkonformität nicht durchführbar ist, die Vereinbarung in Bezug auf die nicht konforme Komponente kündigen; in diesem Fall erstattet Hyland bei Einhaltung der mit der Kündigung zusammenhängenden Verpflichtungen des Kunden gemäß der Vereinbarung den ungenutzten Teil der im Voraus bezahlten Gebühren, die mit der nichtkonformen Komponente oder der Leistung im Zusammenhang stehen. Die gesetzlichen Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung der obigen Gewährleistung bleiben vorbehaltlich der ausdrücklichen Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung unberührt. Die Gewährleistung für nur unerhebliche Beeinträchtigungen der Tauglichkeit der Leistung ist ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung bereits vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
MIT AUSNAHME DER IN DIESER VEREINBARUNG VON HYLAND AUSDRÜCKLICH ÜBERNOMMENEN GEWÄHRLEISTUNGEN, ÜBERNEHMEN HYLAND UND SEINE LIEFERANTEN KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN, GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN IN BEZUG AUF SOFTWARE, HYLAND CLOUD-SERVICES (EINSCHLIESSLICH SOFTWARE ODER HARDWARE), ADD-ON-SERVICES, ARBEITSERGEBNISSE, INNOVATIONEN, SUPPORT, PROFESSIONELLE DIENSTLEISTUNGEN ODER ANDERE LEISTUNGEN, DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ODER EINES LEISTUNGSANGEBOTS ERBRACHT WERDEN. HYLAND UND SEINE LIEFERANTEN SCHLIESSEN SÄMTLICHE WEITERE AUSDRÜCKLICHE, UND STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER RECHTSMÄNGELFREIHEIT, DIE GEWÄHRLEISTUNG GEGEN RECHTSVERLETZUNGEN UND STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE GEWÄHRLEISTUNG, DIE SICH AUS DER VERTRAGSERFÜLLUNG, DEM GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSGANG ODER DEM HANDELSBRAUCH ERGEBEN ODER ALS SOLCHE ANGESEHEN WERDEN KÖNNTEN. HYLAND UND SEINE LIEFERANTEN GEWÄHRLEISTEN NICHT, DASS BEREITGESTELLTER SUPPORT, HYLAND CLOUD-SERVICES, ADD-ON-SERVICES, DIENSTLEISTUNGEN, SOFTWARE ODER ARBEITSERGEBNISSE DIE ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ERFÜLLEN ODER KEINE MÄNGEL BZW. FEHLER AUFWEISEN, ODER DASS DER BETRIEB VON SOFTWARE, HYLAND CLOUD SERVICE, ADD-ON SERVICE, PROFESSIONELLER DIENSTLEISTUNGEN ODER ARBEITSERGEBNISSEN, DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLT WERDEN, UNTERBRECHUNGSFREI VERLÄUFT. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG GEREGELT, ÜBERNIMMT HYLAND KEINERLEI HAFTUNG IN BEZUG AUF HARDWARE, FIRMWARE, SOFTWARE ODER DIENSTLEISTUNGEN VON DRITTEN.
HYLAND ÜBERNIMMT INSBESONDERE KEINE VERANTWORTUNG FÜR DIE AUSWAHL DER SOFTWARE, ARBEITSERGEBNISSE, ADD-ON-SERVICES, SUPPORT, HYLAND CLOUD SERVICES ODER DER PROFESSIONELLEN DIENSTLEISTUNGEN DURCH DEN KUNDEN, UM SEINE GESCHÄFTSZIELE ZU ERREICHEN.
HYLAND ÜBERNIMMT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF SOFTWARE, HYLAND CLOUD-SERVICES, ADD-ON-SERVICES ODER ARBEITSERGEBNISSE, DIE IN EINEM NICHT-PRODUKTIONS-SYSTEM VERWENDET WERDEN.
Keine mündlichen oder schriftlichen Informationen von Hyland, seinen Vertretern oder Mitarbeitern begründen eine zusätzliche Garantie oder Gewährleistung. Änderungen oder Ergänzungen der in dieser Vereinbarung festgelegten beschränkten Garantien und Gewährleistungen sind nur zulässig, wenn sie schriftlich festgelegt sind, auf diese Vereinbarung verweisen und im Namen von Hyland von einem leitenden Angestellten unterzeichnet werden.
HYLAND ÜBERNIMMT INSBESONDERE KEINE VERANTWORTUNG FÜR DIE AUSWAHL DER SOFTWARE, ARBEITSERGEBNISSE, ADD-ON-SERVICES, SUPPORT, HYLAND CLOUD SERVICES ODER DER PROFESSIONELLEN DIENSTLEISTUNGEN DURCH DEN KUNDEN, UM SEINE GESCHÄFTSZIELE ZU ERREICHEN.
HYLAND ÜBERNIMMT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF SOFTWARE, HYLAND CLOUD-SERVICES, ADD-ON-SERVICES ODER ARBEITSERGEBNISSE, DIE IN EINEM NICHT-PRODUKTIONS-SYSTEM VERWENDET WERDEN.
Keine mündlichen oder schriftlichen Informationen von Hyland, seinen Vertretern oder Mitarbeitern begründen eine zusätzliche Garantie oder Gewährleistung. Änderungen oder Ergänzungen der in dieser Vereinbarung festgelegten beschränkten Garantien und Gewährleistungen sind nur zulässig, wenn sie schriftlich festgelegt sind, auf diese Vereinbarung verweisen und im Namen von Hyland von einem leitenden Angestellten unterzeichnet werden.
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN.
DIE HAFTUNG VON HYLAND IST BEI VORSATZ UND GROBER FAHRLÄSSIGKEIT UNBESCHRÄNKT. BEI LEICHTER FAHRLÄSSIGKEIT HAFTET HYLAND NUR: (A) FÜR SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER VERLETZUNG DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT ERGEBEN, (B) FÜR SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER VERLETZUNG EINER WESENTLICHEN VERTRAGSPFLICHT (D.H. EINER PFLICHT, DEREN ERFÜLLUNG DIE ORDNUNGSGEMÄSSE DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGES ÜBERHAUPT ERST ERMÖGLICHT UND AUF DEREN EINHALTUNG DER KUNDE REGELMÄSSIG VERTRAUEN DARF) ERGEBEN; IM FALLE DER VERLETZUNG EINER WESENTLICHEN VERTRAGSPFLICHT IST DIE HAFTUNG VON HYLAND AUF DEN ERSATZ DES VORHERSEHBAREN, TYPISCHERWEISE EINTRETENDEN SCHADENS BEGRENZT. DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN NICHT, WENN HYLAND EINEN MANGEL ARGLISTIG VERSCHWIEGEN ODER EINE GARANTIE FÜR DIE BESCHAFFENHEIT DER SOFTWARE ÜBERNOMMEN HAT. GLEICHES GILT FÜR ANSPRÜCHE NACH DEM PRODUKTHAFTUNGSGESETZ. EINE WEITERGEHENDE HAFTUNG VON HYLAND IST AUSGESCHLOSSEN.
WENN DER KUNDE DIE SOFTWARE, DEN HYLAND CLOUD-SERVICE ODER DIE ADD-ON-SERVICES IN EINEM KLINISCHEN UMFELD VERWENDET, ERKENNT DER KUNDE AN, DASS DIE SOFTWARE, DIE HYLAND CLOUD-SERVICES UND DIE ADD-ON-SERVICES KEINE MEDIZINISCHEN INTERPRETATIONEN VON DATEN ANBIETEN, KEINE DIAGNOSE VON PATIENTEN STELLEN ODER THERAPIE- ODER BEHANDLUNGSEMPFEHLUNGEN AUSSPRECHEN; DIE SOFTWARE, DER HYLAND CLOUD-SERVICES UND DIE ADD-ON-SERVICES SIND EINE INFORMATIONSQUELLE UND KEIN ERSATZ FÜR DIE FÄHIGKEITEN, DAS URTEIL UND DAS WISSEN DER BENUTZER DER SOFTWARE, DES HYLAND CLOUD-SERVICES ODER DER ADD-ON-SERVICES DES KUNDEN BEI DER ERBRINGUNG VON GESUNDHEITSDIENSTLEISTUNGEN. ZUSÄTZLICH ZU DEN HIERIN VORGESEHENEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN ÜBERNIMMT HYLAND KEINE HAFTUNG FÜR ASPEKTE DER DIENSTLEISTUNGEN DES KUNDEN, DIE IN VERBINDUNG MIT SEINER NUTZUNG DER SOFTWARE, DES HYLAND CLOUD-SERVICES ODER DER ADD-ON-SERVICES ERBRACHT WERDEN.
7. HÖHERE GEWALT. Ein Versäumnis, eine Verzögerung oder die Nichterfüllung einer Verpflichtung durch eine Partei stellt keine Nichterfüllung oder Verletzung dar, soweit ein solches Versäumnis, eine solche Verspätung oder eine solche Nichterfüllung auf eine bestehende oder zukünftige Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle und außerhalb von Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten der Partei liegt, der die Verzögerung oder Nichterfüllung sonst zur Last gelegt würde.. Jede Partei, die sich auf eine der vorstehenden Ausführungen berufen möchte, muss die andere Partei unverzüglich schriftlich darüber informieren, sobald der Grund hierfür vorliegt und wegfällt. Wenn ein Leistungstermin einer Partei gemäß diesem Abschnitt um mehr als neunzig (90) Kalendertage verschoben wird, kann die andere Partei diese Vereinbarung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schrifltich kündigen.
8. VERSICHERUNGSANFORDERUNGEN. Hyland wird den folgenden Versicherungsschutz aufrecht und in Kraft halten:
(i) Arbeitsunfall- und Arbeitgeberhaftpflichtversicherung (falls zutreffend). Im Falle der Versicherungsabdeckung von US-Angestellten muss die Arbeitsunfallversicherung die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeträge abdecken; die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung beträgt bei Personenschäden durch einen Unfall USD 1.000.000,00 pro Unfall, bei Personenschäden durch Krankheit USD 1.000.000,00 pro Mitarbeiter und als Gesamtlimit bei allen Personenschäden durch Krankheit ebenfalls USD 1.000.000,00. Im Falle der Versicherungsabdeckung für britische Arbeitnehmer beträgt die gesamte Versicherungssumme der Arbeitgeberhaftpflichtversicherung 5.000.000,00 GPB.
(ii) Allgemeiner Haftpflichtversicherungsschutz. Das Versicherungslimit im Rahmen des allgemeinen Haftpflichtversicherungsschutzes beträgt 1.000.000,00 USD pro Ereignis und insgesamt 2.000.000,00 USD.
(iii) Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Versicherungslimit im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt 1.000.000,00 USD pro Ereignis.
(iv) Cyber-Haftpflichtversicherung: Das Versicherungslimit im Rahmen des Cyber-Haftpflichtversicherungsschutzes beträgt 5.000.000,00 USD pro Schadensfall.
(v) Berufshaftpflicht (Fehler und Unterlassungen): Das Versicherungslimit im Rahmen des Berufshaftpflichtversicherungsschutzes beträgt 5.000.000,00 USD pro Schadensfall.
(i) Arbeitsunfall- und Arbeitgeberhaftpflichtversicherung (falls zutreffend). Im Falle der Versicherungsabdeckung von US-Angestellten muss die Arbeitsunfallversicherung die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeträge abdecken; die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung beträgt bei Personenschäden durch einen Unfall USD 1.000.000,00 pro Unfall, bei Personenschäden durch Krankheit USD 1.000.000,00 pro Mitarbeiter und als Gesamtlimit bei allen Personenschäden durch Krankheit ebenfalls USD 1.000.000,00. Im Falle der Versicherungsabdeckung für britische Arbeitnehmer beträgt die gesamte Versicherungssumme der Arbeitgeberhaftpflichtversicherung 5.000.000,00 GPB.
(ii) Allgemeiner Haftpflichtversicherungsschutz. Das Versicherungslimit im Rahmen des allgemeinen Haftpflichtversicherungsschutzes beträgt 1.000.000,00 USD pro Ereignis und insgesamt 2.000.000,00 USD.
(iii) Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Versicherungslimit im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt 1.000.000,00 USD pro Ereignis.
(iv) Cyber-Haftpflichtversicherung: Das Versicherungslimit im Rahmen des Cyber-Haftpflichtversicherungsschutzes beträgt 5.000.000,00 USD pro Schadensfall.
(v) Berufshaftpflicht (Fehler und Unterlassungen): Das Versicherungslimit im Rahmen des Berufshaftpflichtversicherungsschutzes beträgt 5.000.000,00 USD pro Schadensfall.
Hyland stellt auf begründete Anfrage des Kunden eine Versicherungsbescheinigung mit den oben genannten Deckungen zur Verfügung.
9. TESTVERSIONEN. Wenn der Kunde sich für Testversionen registriert, eine Einladung zur Nutzung von Testversionen annimmt (einschließlich über die Websites von Hyland), oder ein Bestellformular für Testversionen abschließt, stellt Hyland dem Kunden diese Testversionen versuchsweise zur Verfügung, bis (a) zum Ende des Testzeitraums, für den sich der Kunde für die Nutzung der entsprechenden Testversionen registriert hat, oder (b) zum im entsprechenden Bestellformular angegebene Enddatum; je nachdem, was früher eintritt. Hyland kann die Verfügbarkeit von Testversionen jederzeit nach eigenem Ermessen verlängern oder einstellen. Testversionen können Bugs, Fehler oder Funktionen, die Hyland möglicherweise nie veröffentlichen wird, enthalten. Die Funktionen und Leistungen von Testversionen sind Vertrauliche Informationen von Hyland. Testversionen können zusätzlichen Bedingungen unterliegen, die von Hyland zum Zeitpunkt der Registrierung des Kunden oder der Annahme der Einladung zur Nutzung von Testversionen bereitgestellt werden. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in der Vereinbarung (y) lehnt Hyland jegliche Haftung für die Testversionen ab; und (z) werden Testversionen „so wie sie sind“ und ohne ausdrückliche, gesetzliche oder stillschweigende Gewährleistung oder Garantie bereitgestellt und unterliegen keinen Freistellungsansprüchen, Service-Level-Vereinbarungen, Support- oder sonstigen Anforderungen, die nicht in diesem Abschnitt aufgeführt sind.
10. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN.
10.1 Rechte für verbundene Unternehmen. Verbundene Unternehmen des Kunden haben das Recht, die Software oder die Hyland-Cloud-Services, die gemäß einer Bestellung erworben wurden, in dem Umfang zu nutzen, in dem diese verbundenen Unternehmen auf der Bestellung angegeben sind („Berechtigte Unternehmen“). Der Kunde ist für Verstöße gegen diese Vereinbarung durch ein solches Berechtigtes Unternehmen so verantwortlich, als wäre dieses Berechtigte Unternehmen der Kunde.
10.2 Geltendes Recht; Gerichtsstand. Diese Vereinbarung und alle Ansprüche, Klagen, Prozesse, Verfahren oder Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen in jeder Hinsicht den materiellen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland (und nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 in seiner jeweils gültigen Fassung) und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne Berücksichtigung der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Der ausschließliche Gerichtsstand und die Zuständigkeit für alle Klagen, Verfahren oder Prozesse, die aus dieser Vereinbarung entstehen, liegt bei den Gerichten in Berlin, Deutschland.
10.3 Interpretation. Die in dieser Vereinbarung verwendeten Überschriften dienen nur der Bezugnahme und Übersichtlichkeit und dürfen die Bedeutung oder Auslegung der Bestimmungen dieser Vereinbarung in keiner Weise einschränken oder beeinflussen. Alle in dieser Vereinbarung definierten Begriffe beziehen sich jeweils auf den männlichen, weiblichen, neutralen, singulären oder pluralen Begriff, je nach Kontext oder besonderen Tatsachen. Die Verwendung der Begriffe "hierunter", "hierin", "hiermit" und ähnlicher Begriffe bezieht sich auf diese Vereinbarung.
10.4 Verzicht. Der einmalige Verzicht einer Partei auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf gilt nicht als Verzicht auf ein solches Recht oder einen solchen Rechtsbehelf bei einer anderen Gelegenheit.
10.5 Integration. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar, einschließlich aller Anlagen, Bestellungen oder Anhänge (einschließlich derjenigen, die über einen Online-Link verfügbar sind), auf die Bezug genommen werden kann, dar. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung gilt als Verzicht, Ergänzung oder Änderung durch eine der Parteien, es sei denn, ein solcher Verzicht, eine solche Ergänzung oder Änderung erfolgt in schriftlicher Form und wird von autorisierten Vertretern aller Parteien unterzeichnet. Die vorliegende Vereinbarung wird nicht durch Leistungserbringung, Handelsbräuche oder Handelsgewohnheiten ergänzt oder geändert. Diese Vereinbarung ersetzt alle früheren Vereinbarungen zwischen oder unter den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich mit Abschluss dieser Vereinbarung damit einverstanden, dass seine Bestellungen im Rahmen dieser Vereinbarung nicht von der Verfügbarkeit zukünftiger Funktionen, Merkmale, Programme oder Dienste abhängen. Der Kunde und Hyland erkennen ausdrücklich an und stimmen zu, dass alle anderen Bestimmungen, die von den Bestimmungen dieser Vereinbarung abweichen oder diese ergänzen, unabhängig davon, ob sie in einer Bestellung oder einer anderen elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Mitteilung des Kunden an Hyland enthalten sind, abgelehnt werden und nichtig sind, es sei denn, beide Parteien haben ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Vereinbarung hat Vorrang vor allen widersprüchlichen Bestimmungen, die in anderen Dokumenten enthalten sind oder auf die in anderen Dokumenten verwiesen wird.
10.6 Mitteilungen. Sofern die Parteien nichts schriftlich vereinbaren, gelten alle Mitteilungen, die im Rahmen der Vereinbarung erforderlich sind, als wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und an jede Partei gesandt werden, und zwar entweder (a) durch einen namhaften Übernacht-Kurier mit Angabe der Zustellung am nächsten Tag an die in der Vereinbarung angegebene Adresse oder an die letzte bekannte Geschäftsadresse der betroffenen Partei oder (b) per E-Mail an die in der Vereinbarung angegebene Adresse oder eine andere von der betreffenden Partei zu diesem Zweck angegebene E-Mail-Adresse, ohne dass eine Benachrichtigung über eine fehlgeschlagene Zustellung erfolgt.
In Fällen, in denen die Hyland-Vertragspartei nicht Hyland Software, Inc. ist, sind alle Mitteilungen als Kopie an die folgende Adresse zu senden:
Hyland Software, Inc.
28105 Clemens Road
Westlake, Ohio 44145
Attn: General Counsel
10.7 Bindungswirkung; Abtretung. Diese Vereinbarung ist für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zugelassenen Abtretungsempfänger bindend und kommt diesen zugute. Keine Partei darf diese Vereinbarung oder ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise an eine andere natürliche oder juristische Person ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, übertragen oder unterlizenzieren, immer vorausgesetzt, dass eine solche Zustimmung nicht unbillig verweigert werden darf, wenn eine Partei diese Vereinbarung in ihrer Gesamtheit an den überlebenden Rechtsträger einer Fusion oder Konsolidierung oder an einen Käufer von im Wesentlichen allen Vermögenswerten dieser Partei überträgt, der alle Verpflichtungen dieser Partei aus dieser Vereinbarung schriftlich übernimmt. Jede Abtretung, die ohne Einhaltung der Bestimmungen dieses Abschnitts erfolgt, ist nichtig. Die Parteien vereinbaren, dass Hyland alle oder einen Teil seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen von Hyland abtreten oder untervergeben kann. Eine Abtretung von Geldforderungen nach § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
10.8 Salvatorische Klausel. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einer zuständigen Instanz für undurchsetzbar oder ungültig befunden wird, führt dies nicht zur Undurchsetzbarkeit oder Ungültigkeit der gesamten Vereinbarung. In einem solchen Fall werden die Parteien die betroffene Bestimmung durch eine gemeinsame Vereinbarung in einer Weise ändern, in der die Zielsetzungen dieser undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung innerhalb der Grenzen des geltenden Rechts bzw. maßgeblicher Gerichtsentscheidungen bestmöglich erreicht werden.
10.9 Vergabe von Unteraufträgen. Hyland kann alle oder einen Teil der Dienstleistungen an Subunternehmer vergeben, sofern Hyland gegenüber dem Kunden für die Erbringung von Dienstleistungen an Subunternehmer verantwortlich bleibt.
10.10 Unabhängige Vertragspartner. Die Vertragsparteien sind im Rahmen dieser Vereinbarung unabhängige Vertragspartner, und nichts in dieser Vereinbarung (oder in einer Anlage zu dieser Vereinbarung) ermächtigt eine Partei, zu irgendeinem Zweck als gesetzlicher Vertreter oder Beauftragter der anderen Partei zu handeln oder die andere Partei gegenüber einem Dritten zu verpflichten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verpflichtungen in Bezug auf die Mitarbeiter der anderen Partei. Es wird ausdrücklich davon ausgegangen, dass diese Vereinbarung keine Franchise-Beziehung, Partnerschaft, Auftraggeber-Vertreter-Beziehung oder ein Gemeinschaftsunternehmen begründet.
10.11 Export. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellte Software, Hyland Cloud-Services, Add-On-Service, Arbeitsergebnisse oder Dokumentationen, unterliegen den Exportkontrollgesetzen und -bestimmungen der Vereinigten Staaten und anderer Rechtsordnungen. Der Kunde verpflichtet sich, alle relevanten Exportkontrollgesetze und -bestimmungen vollständig einzuhalten, um sicherzustellen, dass die Software, der Hyland Cloud-Service, die Add-On-Services, die Arbeitsergebnisse oder die Dokumentation nicht unter Verstoß gegen die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika oder die Gesetze und Vorschriften anderer anwendbarer Rechtsordnungen genutzt werden oder auf sie zugegriffen wird. Der Kunde darf die Software, die Hyland Cloud Services, die Add-On-Services, die Arbeitsergebnisse oder die Dokumentation nicht exportieren, re-exportieren, übertragen oder offenlegen (und dies auch anderen nicht gestatten): (a) in (oder an einen Staatsangehörigen oder Einwohner von) eines der US-Embargo-Länder, (b) an Personen, die auf einer US- oder einer anderen geltenden Liste mit Beschränkungen oder Verboten für bestimmte Personen stehen, oder (c) an Parteien, von denen der Kunde Grund zu der Annahme hat, dass sie die Content Innovation Cloud unter Verstoß gegen US-Exportgesetze oder für Endnutzer verwenden werden, die gemäß US-Exportgesetzen Beschränkungen unterliegen. Wenn der Kunde in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, im Vereinigten Königreich, in Norwegen oder in der Schweiz ansässig ist, können Software, Hyland Cloud Services, Add-On Services, Arbeitsergebnisse oder Dokumentation außerdem der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates und/oder gleichwertigen Gesetzen in Bezug auf Güter mit doppeltem Verwendungszweck unterliegen. Diese Produkte dürfen nicht ohne eine von der Ausfuhrkontrollbehörde des betreffenden Mitgliedstaats oder den zuständigen Behörden in Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich ausgestellte Lizenz oder Genehmigung oder ohne eine anderweitige Genehmigung durch Gesetze oder Vorschriften des betreffenden Mitgliedstaats oder der zuständigen Behörden in Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich außerhalb der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs, Norwegens oder der Schweiz verbracht werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Software, Hyland Cloud Services, Add-On Services, Arbeitsergebnisse oder Dokumentation, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, zur Erstellung von Technologie oder Software verwenden, die unter die einschlägigen Exportkontrollgesetze und -vorschriften fällt.
10.12 Unterlassungsanspruch. Jede Partei erkennt an, dass eine Verletzung der Vereinbarung irreparable Schäden verursachen kannt; die Parteien verständigen sich darauf, dass die jeweilige andere Partei berechtigt ist, im Rahmen dieser Vereinbarung eine Unterlassungsverfügung sowie denjenigen weitergehenden Rechtsschutz zu erwirken, der von einem zuständigen Gericht gewährt werden kann.
10.13 Marketing und Werbung. Mit Ausnahme einer ausdrücklichen Vereinbarung hierin oder soweit dies zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich ist, darf keine Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei die Namen, Dienstleistungszeichen oder Markenzeichen der anderen Partei oder den Namen eines Mitarbeiters der anderen Partei oder die Existenz oder die Bedingungen dieser Vereinbarung in Werbungen, Veröffentlichungen oder Werbematerialien offenlegen.
10.14 Ausfertigungen. Diese Vereinbarung kann in einer beliebigen Anzahl von Ausfertigungen ausgefertigt werden, was dieselbe Wirkung hat, als ob die Unterschriften auf den Ausfertigungen auf einem einzigen Exemplar der Vereinbarung stünden.
10.15 Aufwendungen. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, trägt und zahlt jede Partei ihre eigenen Kosten, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und den hierin vorgesehenen Transaktionen entstehen.
10.16 Dritte. Keine der hierin ausdrücklich oder stillschweigend enthaltenen Regelungen, ist dazu bestimmt oder so auszulegen, dass damit anderen natürlichen oder juristischen Person als den Parteien aufgrund dieser Vereinbarung Rechte oder Rechtsmittel übertragen oder gewährt werden. Keine Bestimmungen dieser Vereinbarung soll aufgrund etwaiger Gesetze zur Durchsetzung von Rechten Dritter (z.B. Contracts (Rights of Third Parties) Act 99) durchsetzbar sein. Allerdings sind Drittanbieter von mit der Software gebündelten Softwareprodukten Drittbegünstigte im Hinblick auf diese Vereinbarung, soweit sie sich auf deren Softwareprodukte bezieht.
10.17 Keine Nutzung mit hohem Risiko. Die Software und etwaige Hyland Cloud Services sind nicht fehlertolerant. Ferner wird nicht garantiert, dass sie fehlerfrei oder ohne Unterbrechungen betrieben werden können. Die Software/Hyland Cloud Services sind nicht für die Verwendung in Situationen konzipiert oder vorgesehen, in denen Software/Services-Ausfälle oder -Mängel jeglicher Art zum Tod oder zu schweren Körperverletzungen einer Person oder zu schweren physischen oder Umweltschäden führen kann („Hochrisikonutzung“). Die Software und die Hyland Cloud Services sind nicht für eine Nutzung im Sinne von bzw. in Verbindung mit Hochrisikonutzung lizenziert. Die Hochrisikonutzung ist STRENGSTENS UNTERSAGT. Die Hochrisikonutzung umfasst beispielsweise Folgendes: Flugzeuge oder andere Arten von Massentransportmitteln, nukleare oder chemische Anlagen, lebenserhaltende Systeme, implantierbare medizinische Geräte, Kraftfahrzeuge oder Waffensysteme. Die Hochrisikonutzung umfasst nicht die Verwendung der Software für administrative Zwecke, als Informationsquelle für medizinische Fachkräfte, zum Speichern von Konfigurationsdaten, Konstruktions- und / oder Konfigurationstools oder anderen nicht-kontrollierenden Anwendungen, deren Ausfall nicht zum Tod, Personenschäden oder schweren Körper- oder Umweltschäden führen würde. Diese nicht-kontrollierenden Anwendungen können zwar mit den Anwendungen kommunizieren, die die Kontrolle ausüben, dürfen jedoch nicht direkt oder indirekt für die Kontrollfunktion verantwortlich sein. Der Kunde verpflichtet sich, Hyland gegen jegliche Ansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen diesen Abschnitt in Verbindung mit der Hochrisikonutzung der Software und oder der Hyland Cloud Services entstehen, schadlos zu halten und von der entsprechenden Haftung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung unterliegt den gesetzlichen Verjährungsbestimmungen. Hyland wird: (y) den Kunden unverzüglich über alle Ansprüche informieren, für die Hyland eine Entschädigung verlangt; und (z) mit dem Kunden in angemessener Weise bei der Abwehr und Erledigung des Anspruchs zusammenarbeiten.
10.18 US-Regierung als Endnutzer. Soweit für den Kunden zutreffend, beziehen sich die Vertragsbedingungen auf die Nutzung und/oder Offenlegung des Hyland Cloud Services durch die US-Regierung und haben Vorrang vor allen widersprüchlichen Vertragsbedingungen. Mit der Annahme der Vertragsbedingungen und/oder der Bereitstellung des Hyland Cloud Services, erklärt sich die US-Regierung damit einverstanden, dass die Software und die im Hyland Cloud Service und in den Add-On Services enthaltene Gehostete Software von Drittanbietern, als „kommerzielle“ Computersoftware im Sinne ALLER für diese Beschaffung geltenden US-amerikanischen Erwerbsbestimmungen, gelten, und dass die Software ausschließlich auf private Kosten entwickelt wurde. Sollte diese Lizenz nicht den Anforderungen der US-Regierung entsprechen oder in irgendeiner Weise mit dem Bundesrecht unvereinbar sein, erklärt sich die US-Regierung damit einverstanden, diesen Hyland Cloud Service oder Add-On Services an Hyland zurückzugeben. Darüber hinaus unterliegt die Nutzung, Änderung, Reproduktion, Freigabe, Anzeige oder Offenlegung des Hyland Cloud Services, der Add-On Services oder der Dokumentation durch die US-Regierung in den Fällen, in denen DFARS 227.7202 anwendbar ist, ausschließlich den Bestimmungen der Vereinbarung und die Bestimmungen der Vereinbarung haben Vorrang vor allen widersprüchlichen Vertragsbedingungen.
10.19 Nutzungseinschränkungen für Auftragnehmer. Auf Wunsch des Kunden kann dieser einem Auftragnehmer Folgendes gestatten: (i) Verwendung der Konfigurationstools, Verwaltungstools oder einer der AnwendungsProgrammierschnittstellen („APIs“); (ii) Teilnahme an Schulungskursen von Hyland, entweder online oder persönlich; oder (iii) Zugriff auf eine der sicheren Websites von Hyland (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hyland.com/Community), entweder durch Nutzung der Login-Daten des Kunden oder durch Zugriffsdaten, die der Auftragnehmer direkt oder indirekt erhalten hat. In jedem der oben genannten Fälle gilt, dass Hyland den Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung direkt mit dem Unternehmen, welches einen solchen Auftragnehmer beschäftigt, verlangen darf.
10.20 GRaaS-Services. Wenn der Kunde GRaaS-Services erwirbt, unterliegen die GRaaS-Services nicht den Bestimmungen dieser Vereinbarung, sondern den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für GRaaS-Services, die unter https://www.hyland.com/en/legal/graas-terms-conditions verfügbar sind.
10.21 Hyland Content Portal. Wenn der Kunde die Hosting-Version des Hyland Content Portals bestellt, unterliegt die Nutzung dieser Hosting-Version des Hyland Content Portal nicht den Bestimmungen dieser Vereinbarung, sondern den Nutzungsbedingungen für das Hyland Content Portals, die unter https://legal.hyland.com/Customer-Legal-Center#hyland-portal-termsandconditions verfügbar sind.
10.22 Kundenfeedback. Wenn der Kunde Hyland Feedback oder Vorschläge zu Produkten oder Dienstleistungen übermittelt, kann Hyland dieses Feedback oder diese Vorschläge ohne Einschränkung oder Verpflichtung verwenden.
11. MAßGEBLICHE SPRACHE. Hyland kann andere Versionen dieser Anlage in anderen Sprachen an dieser Online-Location zur Verfügung stellen. Diese englischsprachige Version dieser Anlage hat Vorrang vor allen anderen Versionen dieser Anlage, die an dieser Online-Location in einer anderen Sprache verfügbar sind, wenn das Vertragsdokument in englischer Sprache verfasst ist. Wenn das Vertragsdokument in einer anderen Sprache als Englisch verfasst ist (eine solche Sprache wird als „andere Sprache“ bezeichnet), diese Anlage jedoch nicht an dieser Online-Location in der anderen Sprache verfügbar ist, hat diese englischsprachige Version Vorrang vor allen anderen Versionen dieser Anlage, die an dieser Online-Location in einer anderen Sprache verfügbar sind.
12. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN.
Die nachstehend definierten Begriffe haben die ihnen im Folgenden zugewiesene Bedeutung, wie sie in der gesamten Vereinbarung verwendet wird. Bestimmte Anlagen können auch zusätzliche definierte Begriffe enthalten, die für die Bestimmungen der jeweiligen Anlage und dieser Anlage - Allgemeine Geschäftsbedingungen relevant sind. Die unten definierten Begriffe können auch definierte Begriffe enthalten, die in einer bestimmten Anlage definiert sind, sofern dies zutreffend ist. Für den Fall, dass derselbe definierte Begriff in zwei (2) oder mehr Anlagen definiert ist, erhält der Begriff die in jeder Anlage in Bezug auf diese Anlage festgelegte Bedeutung. Wenn der Begriff auch in der Anlage - Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet wird, ist dieser so auszulegen, dass er je nach Kontext alle Definitionen enthält.
„Add-On-Services“ bezeichnet ein von Hyland bereitgestelltes Software-as-a-Service-Angebot, das zusätzliche oder separate Funktionen oder Dienste für den Kunden bereitstellt.
„Bestellung“ oder "Bestellformular" bezeichnet ein von autorisierten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument, in dem die bestellte Software oder andere Produkte oder Dienstleistungen, die damit verbundenen Gebühren und andere von den Parteien vereinbarte Bedingungen beschrieben sind.
,,Datum des Inkrafttretens" bedeutet (i) in Bezug auf diese Vereinbarung das Datum, an dem diese Vereinbarung von der letzten Partei, die diese Vereinbarung unterzeichnet, unterschrieben wird, und (ii) in Bezug auf eine Bestellung das Datum, an dem die Bestellung von der letzten Partei, die eine solche Bestellung unterschreibt, unterzeichnet wird (es sei denn dies ist auf der Bestellung abweichend angegeben).
„Dokumentation" bedeutet die von Hyland veröffentlichten und regelmäßig aktualisierten Spezifikationen, die die Funktionalität der Software und/oder der Hyland Cloud Services beschreiben.
„Erstlaufzeit“ bedeutet die anfängliche Laufzeit wie sie auf der Bestellung, im Rahmen dessen der Kunde bestimmte Produktabonnements erworben hat, angegeben ist.
,,GRaaS-Services“ bezeichnet die Policy Center-Lösung und die Datensätze, für die der Kunde ein Abonnement gemäß einer Bestellung erworben hat, das unter https://www.hyland.com/en/legal/graas-terms-conditions verfügbar ist.
,,Hyland Content Portal“ bedeutet: (a) eine Portallösung, die sowohl Inhalte über Portalseiten als auch Online-Formulare umfasst, die es dem Kunden ermöglichen, Inhalte, Formulare und Daten an einem zentralen Ort zu verwalten; und (b) von einem Drittanbieter von Hyland gehostet wird.
„Innovationen“ bezeichnet alle Entwürfe, Prozesse, Verfahren, Methoden und Innovationen, die von Hyland allein oder in Zusammenarbeit mit anderen im Rahmen der Erfüllung der Vereinbarung (einschließlich aller Leistungsangebote) entwickelt, entdeckt, konzipiert oder eingeführt werden.
„Nutzer“ bezeichnet: (i) Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Kunden und der Berechtigten Unternehmen, die ermächtigt sind, auf die Software, den Hyland Cloud Service und/oder etwaige andere Produkte oder Dienstleistungen von Hyland zuzugreifen und diese nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen; und (ii) alle zusätzlichen Nutzer, denen der Kunde Zugang zu den solcher Software, Hyland Cloud Service und/oder anderen Produkten oder Dienstleistungen von Hyland gewähren darf, wie zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart.
,,Produktabonnement” bezeichnet ein Abonnement für ein Produkt oder eine Dienstleistung, das/die vom Kunden erworben oder lizenziert wurde und der Vereinbarung unterliegt.
„Professionelle Dienstleistungen“ bezeichnet alle Dienstleistungen, die von Hyland im Rahmen eines Leistungsangebots (wie in der Vereinbarung definiert) erbracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die unter https://www.hyland.com/services aufgeführten Dienstleistungen. Beispiele für Dienstleistungen sind: (a) Installation der Software; (b) Beratungs-, Implementierungs- und Integrationsprojekte im Zusammenhang mit der Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die kundenspezifische Konfiguration von Software-Integrationsmodulen oder Modulen zur Automatisierung von Geschäftsprozessen; (c) Projektmanagement; (d) Entwicklungsprojekte im Zusammenhang mit der Integration der Software in andere Anwendungen unter Verwendung einer API (Software Application Programming Interface).
„RAN” bezeichnet die Richtlinie zur Akzeptablen Nutzung einzuhalten (abrufbar unter https://legal.hyland.com/Customer-Legal-Center#acceptable-use-policy-attachment).
,,Software" bedeutet: Sofern in einer bestimmten Anlage nicht ausdrücklich anders angegeben, (a) Hylands eigene Softwareprodukte, die in einer Bestellung aufgeführt sind und/oder andere eigene Softwareprodukte von Hyland, für die der Kunde Hyland (oder einem autorisierten Lösungsanbieter) eine schriftliche Bestellung übermittelt, die von Hyland akzeptiert und erfüllt wird, einschließlich, in jedem Fall, Software von Drittanbietern, die von Hyland zusammen mit den eigenen Softwareprodukten von Hyland als ein einheitliches Produkt gebündelt wird; und (b) alle Upgrades und Verbesserungen der in Abschnitt (a) beschriebenen Softwareprodukte, die der Kunde gemäß dieser Vereinbarung ordnungsgemäß erwirbt. Der Begriff Software umfasst nicht Alfresco Community-Versionen, Hyland Content Portal oder GRaaS-Services.
„Support" bedeutet (i) Technische Supportleistungen und (ii) die Verfügbarkeit von Upgrades und Verbesserungen wie in der Anlage Success Path definiert.
„Testversionen“ bezeichnet jede von Hyland bereitgestellte Software, Dienstleistung oder Funktionalität, die Hyland dem Kunden zu Test- und Feedbackzwecken zur Verfügung stellt. Dies umfasst unter anderem Produkte und Dienstleistungen, die als „Alpha“, „Beta“, „Testversion“, „Nicht-GA“, „Entwicklervorschau“, „Evaluierung“ oder mit einer ähnlichen Bezeichnung gekennzeichnet sind.
„Verbotene Handlung" oder "Verbotene Handlungen" bezeichnet: (i) jegliche Nutzung oder Export der Software, der Hyland Cloud Services, der Add-On Services, der Arbeitsergebnisse oder der Dokumentation, welche nicht durch diese Vereinbarung gestattet ist; (ii) jede Handlung des Kunden, die gegen die Bestimmungen über Verbotene Handlungen in der Anlage - Allgemeine Geschäftsbedingungen verstößt, oder (iii) sofern awendbar, jede Handlung des Kunden, die gegen eine Bestimmung der RAN verstößt.
,,Verbundenes Unternehmen“ des Kunden ist ein Unternehmen, das den Kunden entweder direkt oder indirekt über ein oder mehrere andere Unternehmen kontrolliert, von ihm kontrolliert wird oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle steht. Der Begriff "Kontrolle" bedeutet den direkten oder indirekten Besitz der Befugnis, das Management und die Politik eines Unternehmens durch den Besitz von mindestens 50 % der stimmberechtigten Wertpapiere zu lenken oder zu bestimmen.
Die aktuellste Version dieses Dokuments ist diejenige, die ab 12:00 Uhr EST (Eastern Standard Time) des Datums, das auf der Online-Version angegeben ist, veröffentlicht ist.